Ein steirischer Schönheitschirurg muss sich erneut vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Graz wirft dem bereits vorbestraften Arzt nun schweren gewerbsmäßigen Betrug vor.
Im Mittelpunkt der Anklage steht der Vorwurf, der Mediziner habe Unterschriften einer Patientin auf Aufklärungs- und Einwilligungsunterlagen gefälscht, um in einem Zivilverfahren eine ordnungsgemäße Risikoaufklärung nachzuweisen.
Eine Steirerin hatte bereits im Vorjahr gegenüber der "Krone" erklärt: "Ich bin total verpfuscht worden". Der Arzt entfernte ihr Brustimplantate, straffte Brust und Bauch und legte ihre Ohren an.
Nach dem Eingriff entwickelten sich laut Bericht an beiden Brüsten Nekrosen. Zudem stehe ein Ohr weiterhin ab, bei der Fettabsaugung sei zu viel Haut entfernt worden. Die Frau leide seither unter großen Narben und Spannungsfalten.
Der Mediziner wurde bereits zweimal rechtskräftig wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. In einem Fall durchstach er bei einer Fettabsaugung einer Patientin zehnmal den Darm. Die Betroffene sagte der "Krone" gegenüber: "Ich muss froh sein, überhaupt noch am Leben zu sein, nur den Ärzten der Plastischen Chirurgie am LKH Graz ist das zu verdanken."
Bereits in früheren Strafverfahren in den Jahren 2020 und 2022 war der Verdacht aufgekommen, der Arzt könnte Aufklärungsbögen und Einwilligungserklärungen nachträglich verändert haben.
Laut Gerichtsprotokoll entstand der Eindruck, dass "der Angeklagte es mit der Wahrheit nicht sehr genau nimmt und seine Aufzeichnungen unter Umständen nachträglich zu seinen Gunsten manipuliert haben könnte".
Im aktuellen Verfahren geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Patientin vor den Eingriffen nicht über sämtliche Risiken aufgeklärt wurde. Um das Gegenteil zu belegen, soll der Arzt entsprechende Unterlagen mit angeblichen Unterschriften der Frau vorgelegt haben. Die Patientin bestritt jedoch, diese jemals unterschrieben zu haben.
Nach einer Sachverhaltsdarstellung der Anwältin Karin Prutsch-Lang beauftragte die Staatsanwaltschaft einen graphologischen Sachverständigen. Dieser kam laut Bericht zu dem Schluss, dass die Unterschriften der Frau vermutlich gefälscht wurden – entweder durch Kopie oder Pausung.
Daraufhin erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs. Ein erster Verhandlungstermin hat bereits stattgefunden.
Zudem wurde gegen den Arzt erneut ein Berufsverbot für seine Grazer Ordination verhängt. Das Land Steiermark begründete die Maßnahme mit "Gefahr in Verzug" und der "Wahrung des öffentlichen Wohls".
Im Bescheid heißt es außerdem, der Mediziner sei vermutlich "über einen bereits sehr langen Tathandlungszeitraum (...) seiner ärztlichen Aufklärungs- und Dokumentationspflicht" nicht nachgekommen.