Seit Jahren kämpft Maria B. (Name von der Redaktion geändert) mit der PVA um ihre Invaliditätspension. Die Oberösterreicherin erzählt von einem langen Leidensweg: Seit 2012 habe sie insgesamt 13 Operationen über sich ergehen lassen müssen.
"Neunmal an der Wirbelsäule, immer wieder wurden die Nerven freigelegt und dreimal wurde die Wirbelsäule versteift", schildert sie. Danach seien beide Hüften und ein Knie ersetzt worden. Zudem leide sie an Arthrose. "Ich habe ständig Schmerzen, trotz jeder Menge Schmerzmittel."
Zu den körperlichen Beschwerden kamen schließlich auch psychische Belastungen. "Seit einigen Jahren sind dann auch noch Depressionen aufgrund der Schmerzen und negativen Lebensumstände dazu gekommen." Im März verbrachte sie sechs Wochen stationär auf der Psychosomatischen Abteilung in Grieskirchen.
Besonders verletzt fühlt sich die Frau durch ein psychiatrisches Gutachten im Zuge ihres Pensionsverfahrens. Während ihres Krankenhausaufenthalts habe sie einen Termin bei einem Gutachter wahrgenommen. Dessen Einschätzung habe sie schockiert.
"Er schrieb: 'Auf Grund meiner Mimik und Gestik gäbe ich vor, dass es mir schlechter geht, als es tatsächlich ist.' Genau deshalb bin ich jeden Monat bei meinem Psychiater", zitiert "Maria B." aus dem Gutachten. Für sie sei diese Aussage "eine bodenlose Frechheit".
Die Frau hat das Gefühl, dass ihre medizinischen Unterlagen nicht ausreichend berücksichtigt würden. "Es werden keine Berichte vom Krankenhaus ordentlich angeschaut noch irgendwie gefragt, wie es einem wirklich geht. Egal welcher Arzt das ist."
Nach ihren Angaben wurde ihr mitgeteilt, sie könne noch als Portierin arbeiten - allerdings maximal 25 Stunden pro Woche. In ihren erlernten Beruf im Einzelhandel könne sie dagegen nicht mehr zurückkehren. Einen Berufsschutz habe sie nicht, weil sie zuletzt als Arbeiterin beschäftigt gewesen sei.
„Auf Grund meiner Mimik und Gestik gäbe ich vor, dass es mir schlechter geht, als es tatsächlich ist“Maria B.Patientin
Besonders bitter findet sie das rückblickend: "Meiner Meinung nach war es wichtig zu arbeiten, egal als was." Dass ihr das nun zum Nachteil werde, empfinde sie als ungerecht. Am Ende bleibt vor allem Verzweiflung: "Ich weiß nicht mehr weiter."
Die Pensionsversicherung (PV) reagiert auf die zuletzt laut gewordene Kritik an medizinischen Gutachten mit einer österreichweit einheitlichen Richtlinie für alle internen und externen Gutachter.
Die ab 1. September 2026 geltenden Standards sollen Transparenz, Qualität und einen respektvollen Umgang mit Versicherten sicherstellen. PV-Obmann Peter Schleinbach betont, dass damit das Vertrauen in die Entscheidungen der Pensionsversicherung gestärkt und Begutachtungen nach höchstmöglichen Standards durchgeführt werden sollen.
Die neue Richtlinie schreibt unter anderem vor, dass Versicherte ausreichend Gelegenheit erhalten, ihre persönliche Situation zu schildern und verständlich über Zweck und Ablauf der Untersuchung informiert werden. Gutachten müssen auf objektiven medizinischen Grundlagen beruhen, nachvollziehbar dokumentiert und erklärt werden.
Zudem werden regelmäßige Fortbildungen verpflichtend. Bei Begutachtungen für Berufs- und Invaliditätspensionen kann künftig gesetzlich eine Begleitperson anwesend sein. Die Umsetzung erfolgt über die Landesstellen, für angestellte Gutachter ist die Richtlinie verbindlich, für externe wird sie vertraglich vorgeschrieben.