Brisanter Rechtsstreit um das (Un)Wohlbefinden Steirerin. Trotz mehrerer Hirnaneurysmen, eines Herzinfarkts und einer depressiven Störung soll Frau S. (59) weiter arbeiten gehen.
Die Berufsunfähigkeitspension wurde von der PVA abgelehnt. Gemeinsam mit ihrem Ehemann zog die Betroffene vor Gericht und zeigte sogar einen der Sachverständigen bei der Staatsanwaltschaft an.
Dass die Berufsunfähigkeitspension abgelehnt wurde, konnten Herr S. (62) und seine Frau nicht nachvollziehen. Immer wieder komme es vor, dass die 59-Jährige plötzlich zusammenbreche – arbeiten sei daher schlicht nicht mehr möglich. "Sogar Leitern sollte sie für die Arbeit besteigen", schüttelt Herr S. den Kopf. Das Ehepaar focht mehrere Folgegutachten der PVA an, schließlich landete der Fall sogar vor dem Zivilgericht in Graz. Für die PVA ist jedoch klar: Aufgrund der ärztlichen Gutachten liege keine Berufsunfähigkeit vor.
Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger sollte nun endgültig klären, ob Frau S. eine Berufsunfähigkeitspension zusteht oder nicht. Doch als sie in den Untersuchungsraum gebeten wurde, hieß es für ihren Ehemann, der zugleich ihr Rechtsvertreter ist: Stopp.
"Ich habe als ihr Rechtsbeistand eigentlich das Recht, bei solchen Untersuchungen anwesend zu sein", kritisiert der Steirer. Die Tür blieb jedoch verschlossen, Frau S. wurde ohne ihren Mann untersucht – mit dem Ergebnis, dass die Einschätzung der PVA bestätigt wurde: arbeitsfähig.
Für Herrn S. ist das Vorgehen des Gutachters völlig unverständlich. "Als ich ihn darauf angesprochen habe, kündigte er sogar an, auch weiterhin keine Begleitpersonen zuzulassen", sagt er. Daraufhin folgten eine Rüge beim Gericht sowie eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.
"Heute" fragte beim Zivilgericht Graz nach, ob tatsächlich ein Recht auf Anwesenheit eines Rechtsbeistands bei derartigen Untersuchungen besteht.
"Die Rechtslage ist derzeit nicht eindeutig", heißt es dazu seitens des Gerichts. Üblicherweise sei es zum Schutz der Intimsphäre der betroffenen Person nicht vorgesehen, dass Parteivertreter bei Untersuchungen anwesend sind.
Im konkreten Fall sei jedoch nachvollziehbar, dass die untersuchte Person den Wunsch habe, eine Vertrauensperson dabeizuhaben. Gleichzeitig stehe dieses Interesse aber in einem Spannungsverhältnis zur Gleichbehandlung beider Parteien.
"Das Vorgehen des Sachverständigen, den Rechtsvertreter in dieser besonderen Situation nicht als Begleitperson zur Untersuchung zuzulassen, erscheint daher zumindest nicht offensichtlich gesetzwidrig", so das abschließende Fazit des Gerichts.
Auch seitens der Staatsanwaltschaft wird kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. "Wir sind mit unseren Mitteln am Ende", so der mittlerweile verzweifelte Ehemann. Auch Beschwerden bei den Präsidenten der Ärztekammer Steiermark, dem Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Steiermark und dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz blieben ohne Erfolg.