Überraschende Wende im Fall jener Oberösterreicherin, der nach einer folgenschweren Fehldiagnose am Kepler Universitätsklinikum Linz eine gesunde Gebärmutter entfernt wurde. Mehr als ein Jahr nach dem Eingriff erkennt das Spital jetzt laut "Krone" die Haftung grundsätzlich an und kommt der 30-Jährigen damit deutlich entgegen.
Wie der neue KUK-Geschäftsführer Meinhard Lukas erklärte, soll der Frau damit ein langwieriger Streit über die Schuldfrage erspart bleiben. "Es tut dem Kepler Klinikum außerordentlich leid, dass es zu dieser Falschbefundung gekommen ist", sagte er. Der Fehler sei eindeutig: Ohne den falschen Befund wäre die Gebärmutter nicht entfernt worden.
Die Frau hatte nach einer Fehlgeburt im Sommer 2025 die Diagnose eines hochaggressiven Tumors erhalten. Daraufhin entfernten Ärzte die Gebärmutter, beide Eileiter und einen Eierstock. Erst Wochen später stellte sich heraus, dass die 30-Jährige nie an Krebs erkrankt war. Auslöser war eine kontaminierte Gewebeprobe.
Bereits im Mai hatte das Klinikum der Patientin 70.000 Euro als Teil einer möglichen Schadenersatzleistung überwiesen. Eine Einigung kam damals jedoch nicht zustande.
Nach einer Fehldiagnose wurde einer 30-jährigen Oberösterreicherin fälschlicherweise wegen eines vermeintlichen Tumors die gesunde Gebärmutter entfernt - nun erkennt das Kepler Universitätsklinikum die Haftung für den folgenschweren Fehler grundsätzlich an.
Nun schlägt das Spital vor, einen gemeinsam ausgewählten gerichtlich beeideten Sachverständigen mit der Bewertung aller gesundheitlichen, psychischen und finanziellen Folgen zu beauftragen. Die Kosten dafür will das Klinikum übernehmen.
Besonders weitreichend ist das Haftungsanerkenntnis deshalb, weil es auch mögliche Spätfolgen umfasst, die erst in den kommenden Jahren auftreten könnten. Sollte keine außergerichtliche Einigung gelingen, müsste vor Gericht nur noch über die Höhe des Schadenersatzes entschieden werden.
Der Anwalt der 30-Jährigen, Rainer Hable, bestätigte den Erhalt des Angebots. Gemeinsam mit seiner Mandantin werde dieses nun sorgfältig geprüft. Zu Details wollte er sich vorerst nicht äußern. Unabhängig davon laufen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Linz wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung weiter. Das Haftungsanerkenntnis hat darauf dem Bericht zu Folge keinen Einfluss.