Gegen "unbekannte Täter"

Gesunde Gebärmutter entfernt – nun ermittelt die Justiz

Nach der folgenschweren Fehldiagnose in Linz ermittelt nun die Staatsanwaltschaft. Im Raum steht der Verdacht auf fahrlässige Körperverletzung.
Newsdesk Heute
26.02.2026, 10:31
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Nach der folgenschweren Fehldiagnose am Kepler Universitätsklinikum Linz hat sich nun die Justiz eingeschaltet: Die Staatsanwaltschaft Linz ermittelt wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung. Einer 30-jährigen Oberösterreicherin war nach einer falschen Krebsdiagnose die gesunde Gebärmutter entfernt worden.

Ende Jänner hatte die Frau ihre Geschichte öffentlich gemacht. "Das Schlimmste ist, dass niemand Verantwortung übernimmt. Ich bin keine Zahl, ich bin ein Mensch." Seit dem Eingriff muss sie ohne Gebärmutter leben – obwohl sie nie an Krebs erkrankt war.

Kontaminierte Gewebeprobe

Auslöser war im Juli 2025 eine offenbar kontaminierte Gewebeprobe, die zur Krebsdiagnose führte. Am 5. August wurde die 30-Jährige operiert. Trotz interner Hinweise noch im selben Monat, dass es sich um eine Verunreinigung handeln könnte, blieb die Patientin wochenlang im Glauben, schwer krank zu sein – "Heute" berichtete.

Erst Mitte September informierten drei Klinikchefs die Frau persönlich darüber, dass sie gesund sei – und es auch immer gewesen sei. Ihre Krankenakte wurde jedoch erst im Oktober, also mehr als zwei Monate nach dem Eingriff, durch einen Primar elektronisch freigegeben.

Ermittlung gegen "unbekannte Täter"

Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Linz am Mittwoch gegenüber der "Krone" bestätigte, laufen nun Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung. Mit den Erhebungen sind Kriminalisten der Landespolizeidirektion Oberösterreich, Referat Gewalt- und Sexualdelikte, betraut. Derzeit wird gegen "unbekannte Täter" ermittelt.

Der Anwalt der Betroffenen, Rainer Hable, hatte bereits im Spätherbst 2025 versucht, alle Verantwortlichen an einen Tisch zu bringen – ohne Erfolg. Die Oberösterreichische Gesundheitsholding als Träger des Kepler Uniklinikums erklärte damals schriftlich, die Behandlung sei "nach dem aktuellen medizinischen Standard und lege artis" erfolgt.

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