Der Fall einer jungen Oberösterreicherin, der fälschlicherweise die Gebärmutter entfernt wurde, sorgte in den vergangenen Tagen für großes Aufsehen. Nach einer falschen Krebsdiagnose wurde die Frau am Kepler Uniklinikum in Linz operiert, ohne medizinische Notwendigkeit wurden neben der Gebärmutter auch beide Eileiter und ein Eierstock entfernt. Laut dem Spital sei eine Gewebeprobe kontaminiert gewesen.
Am Mittwochnachmittag kommt nun ein weiterer tragischer Fall ans Licht. Wie "Servus TV" berichtet, soll eine 48-jährige Frau im September 2024 mit Fieber, Schüttelfrost und körperlicher Schwäche ins Landesklinikum Graz II gekommen sein. Um der Ursache auf den Grund zu gehen, ordneten die behandelnden Ärzte ein CT des Brustkorbs an. Dieses wies zwar entzündliche Veränderungen auf, jedoch keine tumorösen Strukturen.
Zur weiteren Abklärung wurde dennoch eine Gewebeprobe entnommen. Der histologisch-pathologische Befund hatte dramatische Folgen: Adenokarzinom – also Lungenkrebs. Den Ärzten zufolge sei rasches Handeln notwendig. Der Frau wurde zu einer schnellen Operation geraten, um den vermeintlichen Tumor zu entfernen.
Der Eingriff erfolgte schließlich in einer Privatklinik. Erst nach der Operation kam die schockierende Wahrheit ans Licht: Die Patientin war gesund. Es gab keinen Lungenkrebs.
Die Anwältin der Frau, Karin Prutsch-Lang, sieht in der Sendung "Blickwechsel" die Verantwortung klar bei einer fehlerhaften Befundung. Diese habe dazu geführt, dass der Patientin ein Teil eines Organs entfernt worden sei, obwohl zu keinem Zeitpunkt eine Krebserkrankung bestanden habe.
Die Folgen seien dauerhaft: eine rund 15 bis 17 Zentimeter lange Operationsnarbe mit Taubheitsgefühlen, eine stark eingeschränkte körperliche Belastbarkeit sowie schwere Angstzustände. Aus Angst vor dem Tod habe die Frau noch vor dem Eingriff Abschiedsbriefe an ihre Familie geschrieben.
Prutsch-Lang fordert nun Schadenersatz von der KAGes, den steiermärkischen Krankenanstalten. Dort verweist man auf das laufende Gerichtsverfahren. Der komplexe Sachverhalt müsse zunächst gerichtlich geklärt werden, weshalb man sich derzeit nicht inhaltlich äußern könne, heißt es auf Anfrage von des TV-Senders.