"Nicht wiedergutzumachen"

Gebärmutter entfernt – nun fordert Anwalt Entschädigung

Nach einer falschen Diagnose wurde einer 30-Jährigen die gesunde Gebärmutter entfernt. Ihr Anwalt fordert eine Entschädigung, droht mit einer Klage.
Lea Strauch
29.01.2026, 03:00
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Der Fall einer Oberösterreicherin (30), der nach einer falschen Diagnose im Linzer Kepler Klinikum die gesunde Gebärmutter entfernt wurde, sorgt weiter für Entsetzen. "Heute" sprach mit Anwalt Rainer Hable, der die Betroffene vertritt. Für ihn ist klar: "Das ist ein Fehler, der nicht wiedergutzumachen ist."

Probe "minimal kontaminiert"

Laut Klinikum wurde bei der 30-Jährigen zunächst Gewebe entnommen und zur Untersuchung geschickt. Der Befund deutete demnach auf einen "äußerst bösartigen Tumor" hin. Das interdisziplinäre Tumorboard empfahl daraufhin die Total-OP. Anfang August war die Gebärmutter samt Eileitern und einem Eierstock schon draußen.

Erst eine spätere Nachuntersuchung brachte die dramatische Wende: Ein Tumor konnte nicht mehr nachgewiesen werden. Interne Prüfungen ergaben laut Spital eine "minimale Kontaminierung" der Probe – also eine Verunreinigung, die den Befund verfälscht hatte.

"Der Kinderwunsch dieser jungen Frau ist lebenslang beendet. Das ist vorbei. Jetzt gibt es ohnehin nur mehr eine finanzielle Entschädigung." Aus Sicht des Anwalts gebe es jetzt nur zwei Möglichkeiten: "Entweder, man setzt sich an einen Tisch und versucht, eine Lösung zu finden." Das habe er Klinik und Gesundheitsholding auch schon angeboten – "das wollten sie bis jetzt nicht".

Dieser Behauptung widerspricht das Spital gegenüber "Heute" entschieden: Bis jetzt habe es "weder ein Gesprächsangebot noch einen Vorschlag für eine außergerichtliche Einigung seitens des Rechtsanwalts der Patientin" gegeben. Auch habe es noch keinen Versuch gegeben, den Sachverhalt über die OÖ. Patienten- und Pflegevertretung zu klären. "Unsererseits besteht jederzeit Gesprächs- und Klärungsbereitschaft."

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Anwalt fordert "beträchtliche" Entschädigung

Sollten Gespräche keine Lösung bringen, "geht es vor Gericht", sagt Hable ganz klar. In welchem Euro-Bereich sich die angestrebte Entschädigung abspielt, könne er noch nicht abschätzen. Nur so viel: "Es geht um das ganze Leben einer jungen Frau. Wenn man von 30 Jahren auf die aktuelle Lebenserwartung hochrechnet, wäre das eine beträchtliche Entschädigung, die auch angemessen wäre."

„Es geht um das ganze Leben einer jungen Frau.“
Rainer HableAnwalt der Betroffenen (30)

Auch den Umgang mit der Betroffenen kritisiert der Anwalt aber scharf. Hable bezeichnet das Verhalten von Klinik und Gesundheitsholding als "unverständlich und nicht nachvollziehbar": "Wie kann man erklären, dass es zu einer offenbaren Kontamination gekommen ist, und dann sagen 'kann halt passieren', der Patient muss sich damit abfinden und hat einfach Pech gehabt?"

"Wenn das kein Fehler ist, dann gibt es keine Fehler"

Das sorgte auch schon im "Heute"-Forum für Diskussionen. Für viele war es nicht nachvollziehbar, wie eine Kontaminierung zustande kommen kann, ohne dass ein Behandlungs- bzw. Verfahrensfehler vorliegt. Für den Anwalt ist jedenfalls klar: "Wenn das kein Fehler ist, dann gibt es keine Fehler."

Wie die Geschichte jetzt weitergeht, hinge davon ab, wie sich Klinik und Holding weiter verhalten: "Wenn sie weitermachen wie bisher, schaut's nicht gut aus." Konkret sagt Hable: "Wenn sie weiter behaupten, es war kein Fehler und die Patientin hat Pech gehabt, dann gibt es ehrlicherweise auch wenig zu besprechen. Auf dieser Basis kann man keine Lösung finden."

{title && {title} } Lstr, {title && {title} } Akt. 29.01.2026, 15:51, 29.01.2026, 03:00
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