Für Nutzer von Nikotinprodukten bringt der April 2026 spürbare Änderungen: Neue gesetzliche Vorgaben treten in Kraft und betreffen sowohl Nikotinbeutel als auch E-Liquids. Künftig fallen Nikotinbeutel unter das Tabakmonopol. Damit sind sie an fixe Kleinverkaufspreise gebunden, die im Handel eingehalten werden müssen.
Auch beim Verkauf von E-Liquids wird nachgeschärft. Diese Produkte dürfen ab April nur noch in Tabaktrafiken sowie bei speziellen Lizenznehmern angeboten werden. Die Preisgestaltung erfolgt dabei weiterhin auf Basis unverbindlicher Empfehlungen. Eine weitere Änderung betrifft die Abgaben: Für beide Produktgruppen wird ab diesem Zeitpunkt die Tabaksteuer eingehoben.
Ziel der Änderungen im Tabakmonopolgesetz ist es, im Sinne des Gesundheitsschutzes den "Wildwuchs" beim Verkauf alternativer Tabakprodukte zu beseitigen und durch die Kanalisierung des Vertriebs Kontrollen zu erleichtern. Durch höhere Preise soll außerdem der Griff zu E-Zigaretten und zu sonstigen Nikotin- bzw. Nikotinersatzprodukten eingedämmt werden.
Ohne Lizenz werden nur noch Tabaktrafiken zum Verkauf von E-Liquids befugt sein. Allerdings kann die Monopolverwaltung in Hinkunft auch Konzessionen für Tabakfachgeschäfte ohne E-Liquid-Verkauf vergeben, wenn es im Einzugsgebiet bereits eine Verkaufsstelle für E-Liquids gibt. Der Verkauf von Nikotinbeuteln und E-Liquids in Gaststätten wird nach dem Muster sonstiger Tabakerzeugnisse geregelt. Laut Tabaksteuergesetz ausdrücklich verboten ist ein Versandhandel mit tabakverwandten Produkten.
Die Tabaksteuer für E-Liquids und Nikotinbeutel wird nach Volumen (Liter) bzw. Masse (Kilogramm) berechnet und ab April 2026 eingehoben. Im Februar 2027 und 2028 wird es dann weitere Erhöhungen geben. Ebenso wird die Steuer für klassische Tabakprodukte wie Zigaretten und Tabak zum Erhitzen bis 2028, beginnend ab Februar 2026, stufenweise angehoben.
"Heute" hat die neuen Preise für Nikotinbeutel sowie E-Zigaretten, die ab 1. April 2026 in Kraft treten – viele werden dabei um gleich 0,50 Cent teurer. Die Liste stammt dabei "aus Trafikantenkreisen für einige Produkte von Philip Morris".
Nikotinbeutel ("Pouches") und E-Liquids werden ausschließlich über das Tabakmonopol vertrieben. Damit gelten dieselben Regeln wie für klassische Zigaretten: Verkauf nur in Trafiken, Werbeverbot und besteuerungsgerechte Erfassung.
Bis spätestens Februar 2028 müssen laufende Werbeverträge beendet werden, künftig gilt auch hier: Keine Werbung, kein Sponsoring, kein Onlineversand. Die Produkte werden voll in die bestehende Tabakbesteuerung integriert, was bis 2029 rund 500 Millionen Euro an zusätzlichen Einnahmen bringt – zweckgebunden für Gesundheitsprävention und Aufklärungsarbeit.