Die Regierung plant unter führender Rolle von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP), die Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen massiv auszuweiten. Wie von "Heute" berichtet, soll künftig an hunderten Orten im ganzen Land eine solche Überwachung möglich sein. Bislang gibt es solche Maßnahmen nur an 20 Orten – darunter etwa der Reumannplatz in Wien-Favoriten oder der Jakominiplatz in Graz.
Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass das erzeugte Videomaterial nur für 48 Stunden gesichert werden darf. Der zuständige Minister Karner sieht in dem Vorhaben "eine Art Präventionscharakter". Außerdem seien die so gewonnenen Bilder hilfreich bei der Aufklärung von Straftaten. Das Innenministerium hält zudem fest, dass es keine "permanente Mitschau" geben werde.
Kritik an dem Projekt gibt es dennoch reichlich. Die FPÖ begrüßte zwar polizeiliche Videoüberwachungen generell. Gleichzeitig warnten die Freiheitlichen vor "totalitären Verhältnissen". Mittlerweile hat sich auch die zweite Oppositionspartei im Nationalrat, die Grünen, zu dem Vorhaben geäußert. "Es ist alarmierend, wenn unbescholtene Bürger:innen zunehmend ins Visier staatlicher Überwachung geraten. Wenn der Herr Innenminister glaubt, hochsommerliche Hitze würde unsere Aufmerksamkeit hier beeinträchtigen, liegt er falsch", sagt Digitalisierungssprecher Süleyman Zorba.
Der entsprechende Erlass, der den Ausbau der Videoüberwachung vorsieht, ist nicht öffentlich. Laut Ö1-Morgenjournal ist das zwar rechtens, Kritik gibt es für das Vorgehen aber freilich trotzdem. Nikolaus Forgo, Rechtswissenschaftler von der Universität Wien, sieht folgende Probleme. Die interessierte Öffentlichkeit müsse nun rekonstruieren, was überhaupt vorgesehen ist. Dann müsse man überprüfen, ob das, was nun vorgeschlagen wird, dem unverändert bleibendem geltenden Recht entspreche.
Auch für Verfassungsrechtler Peter Bußjäger sei es "ein Problem", dass die entsprechenden Erlässe nicht öffentlich sind. Kritisch betrachten die Experten auch, dass, vereinfacht gesagt, die Kriterien, wann eine Videoüberwachung stattfinden soll, sehr vage gehalten wird. Denn ausschlaggebend soll eine Gefährdungsprognose sein – überwacht werden sollen nämlich nicht nur Plätze, an denen in der Vergangenheit ein Sicherheitsproblem aufgetreten ist, sondern auch Plätze, von denen vermutet wird, dass es in Zukunft zu solchen kommen könnte.
Ob das Vorgehen in jedem einzelnen Fall verfassungskonform ist, könnte sich erst Monate oder Jahre später erweisen. Dann nämlich, wenn Betroffene vor Gericht ziehen.