Aktuell werden in ganz Österreich rund 20 Orte videoüberwacht. Künftig soll es eine dreistellige Zahl sein – das geht aus einem Erlass des Innenministeriums hervor.
Denn: Derzeit ist das nur dort möglich, wo bereits gefährliche Angriffe stattgefunden haben. Neu kann auch dort Videoüberwachung installiert werden, wo "aufgrund der sicherheitspolizeilichen Lageeinschätzung und einer Gefährdungsprognose Anhaltspunkte für zukünftige gefährliche Angriffe oder erkennbare kriminelle Strukturen gegeben sind".
Innenminister Gerhard Karner erklärte, dass die durch Videoüberwachung gewonnenen Bilder hilfreich bei der Aufklärung von Straftaten seien. Er hielt fest, dass es keine "permanente Mitschau" geben werde. Ausgenommen davon sind nur polizeiliche Schwerpunktaktionen. Außerdem sollen die Aufnahmen nur 48 Stunden lang gespeichert werden, so Karner.
Da es sich um einen Erlass handelt, war keine Zustimmung von den Koalitionspartnern notwendig. Der stellvertretende NEOS-Klubobmann Niki Scherak zeigt sich von Karners Vorstoß verwundert: "Wir können die Motivation des Herrn Innenministers für den Erlass nicht wirklich nachvollziehen", so der pinke Vizeklubchef zu "Heute".
"Das Gesetz ist aus unserer Sicht ganz klar formuliert und bleibt ja auch unverändert gültig. Ein Erlass kann es weder ausdehnen noch verschärfen - hier suggeriert der Innenminister etwas, das nicht rechtskonform wäre", sagt Scherak.
Der Erlass liege jedenfalls in der alleinigen Kompetenz des Innenministers. Für die NEOS ist klar: "Wir werden penibel und genau auf die Umsetzung schauen. Da werden auch unsere Länder- und Gemeindevertreter sehr wachsam sein. Gegen eine Massenüberwachung auf Verdacht werden NEOS immer Widerstand leisten", kündigt Scherak an.