Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) will den harten Asylkurs der Bundesregierung fortsetzen. Jüngste Zahlen aus seinem Ministerium zeigen: Die illegale Migration geht immer weiter zurück. Aus dem Grund soll die Infrastruktur im Grenzmanagement reduziert werden – "Heute" berichtete.
Seit ihrer Angelobung hat die Bundesregierung bereits einige Meilensteine im Asylbereich auf den Weg bringen können – allen voran den Stopp des Familiennachzugs. Die Maßnahme ist vorerst auf sechs Monate beschränkt, allerdings mit Option auf Verlängerung.
Geht es nach dem Innenminister, soll die Familienzusammenführung von Asylberechtigten auch künftig auf einem möglichst niedrigen Level gehalten werden. Bis zu ein Jahr gibt es laut aktuellen Regelungen nur noch in Ausnahmefällen die Möglichkeit eines Nachzugs. Die daran anschließende Kontingentierung "könnte durchaus mit Null beginnen", sagte er im APA-Interview. Jedenfalls werde man bei einer "sehr niedrigen Quote" bleiben.
Anfang Juli hat Österreich nach 14 Jahren wieder nach Syrien abgeschoben. Es handelte sich dabei um einen 32-jährigen IS-Anhänger, der sieben Jahre lang im Gefängnis gesessen ist. Seit dem Zwischenstopp des Abschiebefluges in Istanbul fehlt von dem Mann aber jede Spur.
Karner verteidigte die Abschiebung: "Wenn wir damit nur eine Straftat verhindert haben, war das schon richtig". Die Forderung einer UNO-Unterorganisation, nach dem Verbleib des Mannes in Syrien zu forschen, lehnt der Innenminister ab: "Wir schieben im Jahr 13.000 Personen ab. Man kann nicht bei jeder Person nachsehen, wo sie sich aufhält."
Nicht nur nach Syrien, auch nach Afghanistan soll künftig abgeschoben werden – "davon ist auszugehen", so Karner. Der Minister verwies diesbezüglich darauf, dass Deutschland bereits den entsprechenden Schritt gesetzt hat.
Bei einem anderen Thema kündigte Karner Erleichterungen für die Exekutive an: bei der Videoüberwachung. Derzeit gibt es die Videoüberwachung nur an 20 Orten, etwa in Wien auf Reumannplatz und in Graz auf dem Jakominiplatz. Künftig könnte sie an einer dreistelligen Zahl von Plätzen eingesetzt werden.
Aktuell sind die Möglichkeiten noch begrenzt. Videoüberwachung kann nur an öffentlichen Orten eingesetzt werden, an denen gefährliche Angriffe bereits stattgefunden haben. Der neue Erlass erweitert diese Option auf Orte, wo "aufgrund der sicherheitspolizeilichen Lageeinschätzung und einer Gefährdungsprognose Anhaltspunkte für zukünftige gefährliche Angriffe oder erkennbare kriminelle Strukturen gegeben sind". Die Speicherdauer der Aufnahmen wird bei 48 Stunden bleiben. Die bestehenden Messerverbote sollen ausgeweitet werden.