Am 3. Juli hat Österreich, erstmals seit 2011, einen Syrer in seine Heimat abgeschoben. Im Jahr 2018 war der 32-Jährige wegen terroristischer Vereinigung zu sieben Jahren Haft verurteilt worden, ehe er im vergangenen Jahr auf freien Fuß gesetzt wurde.
Danach wurde der Mann jedoch abermals verurteilt und in Schubhaft genommen. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat sich der Abschiebung schlussendlich nicht in den Weg gestellt. Nun sich ein Ausschuss der UNO eingeschaltet.
In einem Schreiben, welches der APA vorliegt, wird die heimische Bundesregierung vom UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen (CED) dazu aufgefordert, bei den syrischen Behörden nachzufragen, was mit dem 32-Jährigen geschehen ist. Der Grund: Seit einem Zwischenstopp des Abschiebe-Fluges in Istanbul fehlt von dem Syrer jede Spur.
Es sei unklar, ober er untergetaucht ist oder festgenommen wurde. Auch, ob der Mann noch lebt oder wenn ja, in welchem Zustand er sich befindet ist fraglich.
Heftige Kritik kommt auch vom Sprecher der Asylkoordination Österreich, Lukas Gahleitner-Gertz. Ihm zufolge sei es mittlerweile notwendig, dass ein UN-Kontrollorgan Österreich dazu auffordern müsse, grundlegende menschenrechtliche Verpflichtungen einzuhalten.
In einem demokratischen Rechtsstaat müsse das Verschwindenlassen von Personen verboten und unter Strafe gestellt sein. Er fordert die Regierung dazu auf, den Sachverhalt zu klären und keine Abschiebungen mehr nach Syrien durchzuführen.
Bei Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) dürfte er mit dieser Kritik allerdings auf taube Ohren stoßen. Der Minister habe mehrfach betont, dass er kriminell gewordene Syrer in ihr Heimatland abschieben möchte. NGOs befürchten, dass die nächste Außerlandesbringung bereits nächste Woche stattfinden soll.