Was ist mit jenem 32-Jährigen passiert, der am 3. Juli nach Syrien abgeschoben wurde? Der Mann ist wegen mehrerer Straftaten sieben Jahre im Gefängnis gesessen, seine Abschiebung erfolgte im Einklang mit österreichischem und EU-Recht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat keinen Stopp für diese Maßnahme gesetzt.
Doch seit dem Zwischenstopp des Abschiebefluges in Istanbul fehlt von dem Syrer jede Spur. Es ist unklar, ob er untergetaucht ist oder festgenommen wurde bzw. ob der Mann überhaupt noch am Leben ist. Aus dem Grund hat sich der UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen (CED) eingeschaltet. In einem Schreiben, das der APA vorliegt, wird die Bundesregierung dazu aufgefordert, bei den syrischen Behörden nachzufragen, was mit dem 32-Jährigen geschehen ist – "Heute" berichtete.
Mit großem Unverständnis reagiert die FPÖ auf das Ansuchen der UN. "Das ist ein absurdes Schauspiel und die verkehrte Welt. Ein wegen terroristischer Vereinigung verurteilter Straftäter wird endlich rechtmäßig abgeschoben, und anstatt dass man froh ist, einen Gefährder weniger im Land zu haben, inszenieren die Asylindustrie und UNO-Bürokraten einen internationalen Zirkus. Es ist an Zynismus nicht zu überbieten, dass Österreich jetzt Detektiv für einen Kriminellen spielen soll", so der blaue Generalsekretär Michael Schnedlitz.
Der FP-General kritisiert die "perverse Logik" der UNO oder NGO's wie der Asylkoordination, die die Abschiebung nach Syrien scharf kritisiert: "Wo bleibt der Aufschrei dieser selbsternannten Moralapostel für die Opfer von Migrantengewalt in unseren Städten? Wer von der UNO oder der Asylkoordination fragt die Österreicherinnen und Österreich, wie es ihnen geht, wenn sie ausgeraubt, bedroht oder angegriffen werden? Die Sorge gilt offenbar nicht der einheimischen Bevölkerung, sondern ausländischen Straftätern", so Schnedlitz.
Der Generalsekretär betont: "Unsere Verantwortung für einen Straftäter endet an der österreichischen Staatsgrenze. Wer bei uns Schutz sucht, nur um dann kriminell werden, unsere Gesetze zu missachten und unsere Gastfreundschaft mit Füßen zu treten, hat jedes Recht auf Schutz und Fürsorge verwirkt. Es kann nicht die Aufgabe des österreichischen Steuerzahlers sein, die Lebenswege von abgeschobenen Kriminellen im Ausland zu verfolgen."