Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat entschieden, dass EU-Staaten strengere Kriterien einhalten müssen, wenn sie sogenannte sichere Herkunftsländer bestimmen wollen – darüber berichtet am Freitag unter anderem die "Kronen Zeitung".
Damit kippt der Gerichtshof die bisherige Praxis vieler Länder – etwa Italiens "Albanien-Modell". Dieses sah vor, dass Asylanträge von Personen aus als sicher eingestuften Staaten in Albanien abgewickelt werden – schneller und außerhalb des eigenen Staatsgebiets. Zwei Männer aus Bangladesch klagten dagegen – nun bekamen sie recht.
Laut Urteil müssen EU-Staaten künftig offenlegen, auf welcher Grundlage sie ein Land als sicher einstufen. Außerdem reicht es nicht, wenn nur Teile der Bevölkerung geschützt sind. Wenn etwa homosexuelle Menschen in einem Staat verfolgt werden, könne dieser nicht als sicher gelten.
Bis zu einer neuen gemeinsamen Asylregelung in der EU bleibt das Urteil bindend – und könnte viele nationale Abschiebe-Pläne durchkreuzen.
Auch Österreich dürfte sich bei der Festlegung neuer Herkunftsstaaten jetzt schwerer tun.
Integrationsministerin Claudia Plakolm: "Straffällige abzuschieben muss rechtlich möglich sein. Das steht für uns völlig außer Frage. Alles andere geht an der Realität vorbei. Die Menschen erwarten sich das von einem funktionierenden Staat und auch von einem starken Europa. Der neue Asylpakt der EU stellt das auch klar und setzt einen Schlussstrich unter solche Diskussionen."
"Österreich ist in Europa Vorreiter einer konsequenten, harten und gerechten europäischen Asylpolitik. Wir werden auch weiterhin alle Maßnahmen ergreifen, um Abschiebungen umzusetzen – vor allem wenn es sich um Straftäter und Gefährder handelt. Österreich hat beispielsweise als erster EU-Staat seit Jahren wieder begonnen nach Syrien abzuschieben. Diesen Weg werden wir weiter fortsetzen", ergänzt Innenminister Gerhard Karner.