Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) soll nicht nur für Energiesicherheit in ganz Österreich sorgen, sondern den Strom für alle leistbar machen – so zumindest der Plan der Regierung.
Wie viel sich die Österreicher mit dem neuen Gesetz sparen können, rechneten Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Energiestaatssekretärin Elisabeth Zehetner (beide ÖVP) nun gegenüber "Heute" vor.
"Leistbare Energie ist ein zentraler Standortfaktor – und entscheidend dafür, dass Haushalte gut versorgt sind. Unser oberstes Ziel ist daher: Strom muss günstiger werden. Wir nutzen die Netze effizienter – durch Spitzenkappung statt teuren Netzausbau. Wir entlasten gezielt mit dem Sozialtarif. Wir ermöglichen Stromhandel unter Nachbarinnen und Nachbarn. Und wir schaffen mit smarten Tarifen Anreize, Strom dann zu nutzen, wenn er weniger kostet", klären Bundesminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Staatssekretärin Elisabeth Zehetner auf.
"Die größte Ersparnis bringt aber oft ein Anbieterwechsel. Deshalb wird künftig auf jeder Stromrechnung auf den Tarifkalkulator der E-Control hingewiesen. Denn: Wir wollen mehr Wettbewerb und vergleichen lohnt sich", so die beiden ÖVP-Politiker weiter.
Eine der Sparmaßnahmen ist beispielsweise der bereits angekündigte Sozialtarif, der besonders bedürftige Menschen unterstützt und entlastet. Bis 2.900 kWh soll in Zukunft ein Energiepreis von 6 Cent pro kWH netto betragen.
Bei einem Gesamtverbrauch von 3500 kWh eines Musterhaushalts spart sich der Sozialtarifempfänger rund 300 Euro pro Jahr. Zusammen mit der Erneuerbaren-Förderkostenbefreiung spart sich der Sozialtarifempfänger laut Berechnung sogar rund 360 Euro im Jahr.
Ebenfalls möglich sein soll, dass direkt zwischen Nachbarn Energie gehandelt werden kann. Nachbarn schließen einen Vertrag über Preis pro Kilowattstunde, sowie Dauer der Lieferung ab und werden als Produzent, also jene Person mit einer PV-Anlage und Kunde beim Netzbetreiber angemeldet.
Der Strom kann dann "live" geliefert werden, sofern die PV-Anlage am Dach Energie produziert, ins Netz eingespeist ist und der Nachbar gleichzeitig auch Strom aus dem Netz zieht. Dadurch haben sowohl Produzent als auch Abnehmer einen Vorteil. Denn der Produzent kann einen höheren Verkaufspreis verlangen als es normalerweise beim Einspeisen möglich ist – für den Abnehmer ist das aber immer noch günstiger als der durchschnittliche Energiepreis, so das Ministerium.
Darüber hinaus können die Netzkosten mit dem neuen Energiegesetz auch durch eine gezielte Nutzung und bessere Auslastung gesenkt werden.
Das Ministerium führt dabei variable Netzentgelte als Beispiel an: Am meisten Energie werde aktuell immer in der Früh und am Abend verbraucht. Deshalb mache es Sinn, diese Spitzen zu verlagern und zugleich das Netz zu entlasten. Durch variable Netzentgelte könne sich das Netzentgelt auch untertags unterscheiden.
Für den Bezug von Strom kann das Netzentgelt zu Mittag und in der Nacht gesenkt werden, um Nutzer dahingehend zu steuern, ihre Lasten und Geräte (Waschmaschine, Geschirrspüler, E-Auto) dann anzuwerfen – das soll Geld sparen und das Netz schonen.
Eine weitere Möglichkeit zur Kosteneinsparung von 10 bis 35 Prozent bieten sogenannte dynamische Einspeisetarife, so das Ministerium.
Rund 10 Prozent entfallen dabei auf bewusstes Ein- und Ausschalten von elektronischen Geräten. Ein Musterhaushalt erspart sich so rund 120 Euro im Jahr. Wenn Wärmepumpen, E-Autos und Haushaltsgeräte intelligent gesteuert werden, können sogar bis zu 400 Euro eingespart werden.
Ein E-Auto (1.000 kWh Verbrauch) könnte dann etwa in der Nacht zu einem günstigeren Tarif geladen werden. Dadurch spare sich ein Haushalt rund 100 Euro im Jahr.
Darüber hinaus soll durch eine Spitzenkappung für Neuanlagen die Einspeiseleistung im Netz um 30 bis 40 Prozent erhöht werden, ohne dass das Netz ausgebaut werden muss. Dabei werde beispielsweise die Einspeiseleistung bei PV auf 60 Prozent beschränkt, wodurch der eigene Energieertrag um rund 3 Prozent verringert werde. Die Netze werden somit effizienter genutzt und das senke wiederum zukünftig Kosten.
Bei einer durchschnittlichen PV-Anlage am Hausdach (10 kWp) produziert die Anlage im Jahr rund 10.000 kWh Strom. Eine Spitzenkappung von bis zu 60 Prozent reduziert die Produktion lediglich um 300 kWh.
Wenn für die 10.000 kWh durchschnittlich 700 EUR pro Jahr (7 Cent/kWh) für eingespeisten PV-Strom verdient werden, reduziert die Spitzenkappung gemäß ElWG-Entwurf die Einnahmen um maximal 21 Euro pro Jahr.