300.000 EVN-Kunden betroffen

Letzte Chance – heute noch Strom-Geld zurückholen

Im Mai erklärte das Oberlandesgericht Wien eine Preisanpassung der EVN für unzulässig. Bis 31. Juli können sich 300.000 Haushalte Geld zurückholen.
Aram Ghadimi
31.07.2025, 05:15
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Nur noch bis 31. Juli 2025 können rund 300.000 Kunden der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG eine Rückzahlung für unzulässig erhöhte Energiepreise beantragen. Das Oberlandesgericht Wien hat im Mai das Urteil des Landesgerichts Wiener Neustadt bestätigt, wonach Tarifklauseln in einigen Energielieferverträgen der EVN als illegal anzusehen sind.

Im Vorfeld hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) gegen die massiven Preiserhöhungen ab September 2022 geklagt. Damals hatte die EVN die Preise für Strom und Gas um bis zu 150 Prozent angehoben – auf Basis von Indexklauseln, die jedoch als intransparent eingestuft wurden.

Der VKI beanstandete das vor Gericht und bekam recht. Es kam zu einer außergerichtlichen Einigung mit dem VKI, bei der sich die EVN verpflichtet hat, betroffenen Haushalten das Geld zurückzuzahlen. Der Antrag dafür kann aber nur noch bis zum 31. Juli 2025 gestellt werden.

Zahlreiche Tarife betroffen

Betroffen sind alle Kunden, die mit Stichtag 31. August 2022 einen laufenden Strom- oder Gasliefervertrag bei der EVN hatten – und zwar in einem der folgenden Tarife: Optima Strom, Optima Eco, Optima Natur, Optima Eco Natur sowie Optima Gas und Optima Biogas. Auch ehemalige Kunden sind antragsberechtigt, auch wenn sie längst ihren Anbieter gewechselt haben, sofern sie damals in einem der genannten Tarife versorgt wurden.

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Eine Kundennummer reicht

Die Rückzahlung richtet sich nach dem individuellen Verbrauch und der Dauer des Tarifbezugs im Zeitraum von 1. September 2022 bis 30. Juni 2023. Die EVN nutzt dabei die beim Netzbetreiber gespeicherten Verbrauchsdaten, die auf die jeweiligen Monate verteilt wurden. Ein Antrag pro Kundennummer reicht aus – alle unter dieser Kundennummer geführten Anlagen werden gemeinsam berücksichtigt.

Bis zu 500 Euro

Die Höhe der Rückerstattung kann stark variieren: Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 2.896 kWh Strom liegt die Rückzahlung bei rund 90 Euro. Bei einem durchschnittlichen Gasverbrauch von 15.000 kWh sind es etwa 410 Euro. Wer Strom und Gas von der EVN bezieht, kann insgesamt bis zu 500 Euro rechnen. Die maximale Rückerstattung ist gedeckelt – bei Strom mit 7.000 kWh, bei Gas mit 30.000 kWh.

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Antrag auch per Telefon möglich

Die Auszahlung erfolgt auf Wunsch entweder als Gutschrift im EVN-Bonusprogramm oder per Banküberweisung. Voraussetzung dafür ist ein Antrag über das Kundenportal "Meine EVN", telefonisch unter 0800 800 789 oder persönlich in einem EVN-Servicecenter bzw. EVN-Infobus. Dabei geht der VKI von einer Bearbeitungszeit bis zu acht Wochen aus. Die Antragsteller erhalten eine schriftliche Bestätigung über die Gutschrift oder Auszahlung.

"Windige Praxis der EVN"

Laut dem auf Energierecht spezialisierten Anwalt Gottfried Forsthuber aus Baden hat die EVN gegen das Transparenzgebot verstoßen. "Es reicht nicht, dass man eine Preisänderungsklausel lesen kann – sie muss auch durchschaubar sein", sagt er. Dass die EVN in ihren Schreiben nur von einer "allenfalls" möglichen Erhöhung sprach, obwohl die Preissteigerung bereits feststand, sieht er als gezielte Irreführung an: "Die EVN hat ihre Kunden getäuscht", sagt der Jurist.

Zuvor schon Wien Energie verklagt

Der VKI war zuvor mit einer ähnlichen Klage gegen einen anderen Energieversorger erfolgreich – auch im Fall der Wien Energie wurden Geschäftspraktiken als illegal eingestuft. Energieexperte Stefan Spiegelhofer vom Tarifvergleichsportal durchblicker.at empfiehlt betroffenen Haushalten, die Gelegenheit zu nutzen und im Zuge der Rückzahlung gleich aktuelle Angebote zu prüfen: "Viele zahlen deutlich zu viel für Strom und Gas. Wer jetzt den Anbieter wechselt, kann zusätzlich mehrere Hundert Euro im Jahr sparen."

{title && {title} } agh, {title && {title} } 31.07.2025, 05:15
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