Sie sorgten bereits für reichlich Diskussionen: Syrische Großfamilien in Wien, die mit Mindestsicherung und Familienbeihilfe monatlich bis zu 9.000 Euro kassieren. Jetzt dürfte noch mehr dazukommen – zumindest, wenn der neue Strom-Sozialtarif wie geplant umgesetzt wird.
Dieser Sozialtarif soll im neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (EWIG) verankert werden und die Stromkosten um 300 Euro senken. Direkt betroffen davon sind Mindestpensionisten, die ORF-Beitragsbefreit sind, aber auch mittellose Pflegebedürftige und Sozialhilfebezieher.
Dazu gehören auch die Großfamilien in der Bundeshauptstadt. Bedeutet also: Neben Mindestsicherung und Kinderbeihilfe soll dann auch der Sozialtarif dazu kommen. Das bestätigte auch das Büro von Energie-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner (ÖVP) gegenüber "Heute".
"Vorgesehen ist derzeit eine gezielte Entlastung für armutsgefährdete Haushalte mit geringem Einkommen, etwa Bezieherinnen und Bezieher einer kleinen Pension, Menschen in Schuldenregulierung oder Haushalte mit Wohnbeihilfe oder Sozialhilfe. Anspruchsberechtigt ist, wer die Fördervoraussetzungen erfüllt", heißt es gegenüber"Heute".
"Unabhängig davon ist klar: Wenn der Abstand zwischen Sozialleistungen und Einkommen aus Arbeit zu gering ist, braucht es eine umfassende Reform der Sozialhilfe. Diese Schieflage kann nicht im ElWG geregelt werden. Die Sozialministerin hat eine solche Überarbeitung für den Herbst angekündigt", betonte das Büro von Zehetner.
Für Betroffene bleibt jedenfalls mehr Geld am Ende des Monats über. Denn durch den Sozialtarif sollen die Netto-Stromkosten für den Grundbedarf (2.900 Kilowatt pro Jahr) deutlich sinken.
Begünstigte sollen dann nur noch 6 Cent pro Kilowattstunde Strom bezahlen – der aktuelle Marktpreis liegt zwischen 12 und 16 Cent. Die Netto-Stromkosten werden also mehr als halbiert. Auf das Jahr gerechnet ergibt sich dann eine Entlastung von 300 Euro.
Fix ist der Sozialtarif aber noch nicht: Der Entwurf wird bis Mitte August begutachtet, danach muss die Regierung mit FPÖ und Grünen verhandeln, denn das Gesetz braucht eine Zweidrittelmehrheit im Parlament.