Seit Wochen beschäftigt das Trinkgeld die heimische Politik. Damit ist nun Schluss, die Bundesregierung ist zu einer Einigung gekommen, wie "Heute" aus Koalitionskreisen am Donnerstag erfuhr.
Fix ist: Eine Steuer wird es nicht geben. Wie es bislang auch der Fall war, schneidet der Fiskus auch weiterhin nicht beim Trinkgeld der Arbeitnehmer mit.
Bei den Sozialversicherungsabgaben soll sich jedoch einiges ändern. Konkret fixiert wurden nun Pauschalen für das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG).
Anders als ursprünglich kolportiert, wurden diese aber um rund ein Drittel gesenkt. Für Mitarbeiter mit Inkasso beutetet das, dass eine Pauschale von 65 Euro als Berechnungsgrundlage herangezogen wird. Bei Angestellten ohne Inkasso sollen es 45 Euro sein.
Darüber hinaus soll der Beitrag schrittweise von 2026 bis 2028 ansteigen.
Konkret: Für Mitarbeiter mit Inkasso liegt die Pauschale 2026 bei 65 Euro, 2027 sind es 85 Euro und 2028 steigt sie auf 100 Euro.
Bei Mitarbeitern ohne Inkasso ist es 2026/27 ein Pauschalbetrag von 45. Dieser erhöht sich 2028 auf 50 Euro.
Danach gibt es eine jährliche Valorisierung.
Wichtig ist dabei: Ist das Trinkgeld höher als das Pauschale, fallen keine zusätzlichen Abgaben an.
Die neue Regelung sorge auch für Rechtssicherheit und Generalamnestie für Betriebe. Alle aktuell laufenden Verfahren werden ohne Nachzahlung eingestellt. Rechtssicherheit gelte zudem für alle nicht geprüften Fälle. Bei bereits abgeschlossenen Fällen mit besonders hoher Nachzahlung seitens der Betriebe, soll eine Härtefall-Regelung ins Spiel gebracht werden.