Frau erlebte Martyrium

Ekel-Prozess: "Wurde mit Fäkalien durch Zimmer gejagt"

Ein 20-Jähriger soll seine Freundin wochenlang mit Bissen, Schlägen und Würgen misshandelt haben. In Krems musste er sich nun verantworten.
Victoria Carina  Frühwirth
18.07.2026, 14:37
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Erschütternder Prozess am Landesgericht Krems: Ein 20-jähriger Niederösterreicher musste sich wegen fortgesetzter Gewalt und Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung verantworten. Seine Beziehung zu einer jungen Frau dauerte nur wenige Wochen – doch diese wurden für das Opfer offenbar zur Hölle.

Frau stellte sich bewusstlos

"Ich glaube, da ist der Ausdruck Martyrium passend", sagte die Staatsanwältin laut der "Kronen Zeitung" im Gerichtssaal. Das Paar hatte sich im vergangenen Herbst über TikTok kennengelernt. Kurz darauf zog die junge Frau zu dem Angeklagten und dessen Stiefvater. Der 20-Jährige soll sie zunehmend von ihrer Familie abgeschottet haben.

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Helpchat: haltdergewalt.at

Österreichische Gewaltschutzzentren Tel.: 0800 / 700 217

Dann eskalierte die Gewalt. Der Mann soll seine Freundin gebissen, gewürgt und geschlagen haben. Laut Anklage stellte sich die Frau sogar bewusstlos, damit er von ihr abließ. Außerdem musste sie ihn "Meister" nennen.

Partner soll sie durch Wohnung gejagt haben

Besonders demütigend: Bei einem Vorfall vergangenen November soll der 20-Jährige sein Opfer mit Fäkalien durch die Wohnung gejagt haben. Weil sie weglief und ihn anflehte aufzuhören, musste sie später einen Entschuldigungsbrief verfassen – ebenfalls mit der Anrede "Meister". Danach soll er mit einem Gürtel auf sie eingeschlagen haben.

Wegen der belastenden Schilderungen wurde die Öffentlichkeit während des Prozesses ausgeschlossen. Die junge Frau schloss sich dem Verfahren mit 53.000 Euro Teilschmerzensgeld an. Etwa die Hälfte der Forderung erkannte der Angeklagte an, berichtet die "Kronen Zeitung".

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Der Schöffensenat verurteilte den 20-Jährigen zu fünf Jahren teilbedingter Haft. 20 Monate davon muss er tatsächlich im Gefängnis verbringen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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