Ab 2026 kommen im österreichischen Gesundheitssystem mehrere Änderungen, die viele direkt betreffen werden – von Schwangeren und jungen Familien bis hin zu Pensionisten und Studierenden. Manche bringen Entlastung, andere erhöhen die finanzielle Belastung. Hier ein Überblick, was sich wann ändert – und wer davon profitiert.
Ab 1. Oktober 2026 werden alle neu festgestellten Schwangerschaften nur noch elektronisch erfasst. Mit 1. März 2027 gilt das dann auch für alle Kinder bei der Geburt. Das gelbe Heft, das viele noch kennen, hat damit endgültig ausgedient. Wie orf.at berichtet, soll es im ersten Halbjahr 2026 per Verordnung auch eine Ausweitung beim Untersuchungsprogramm geben. Geplant ist zum Beispiel eine zusätzliche freiwillige Beratung durch eine Hebamme, ein vierter Ultraschall sowie eine allgemein- oder familienmedizinische Untersuchung. Zusätzlich soll es ein Gesundheitsgespräch geben, das vor allem auf psychosoziale und sozioökonomische Belastungen eingeht.
Auch beim Arzneimittelkostendeckel gibt es Änderungen, die vor allem Pensionisten entlasten sollen. Ab 1. Jänner 2026 wird die Grenze für eine Befreiung von der Rezeptgebühr schneller erreicht. Künftig zählen nicht mehr nur die Rezeptgebühren, sondern alle erstattungsfähigen Medikamente dazu – auch wenn sie weniger als die Rezeptgebühr kosten. Ab 2027 wird der Schwellenwert dann jedes Jahr gesenkt, bis er 2030 nur noch 1,5 Prozent vom Jahresnettoeinkommen ohne Sonderzahlungen beträgt.
Auch bei der Krankenversicherung für Lebensgefährten in Elternkarenz gibt es Anpassungen. Bisher musste man durchgehend zehn Monate gemeinsam im Haushalt gelebt haben, um versichert zu sein. Das war vor allem für Männer oft eine Hürde. Künftig fällt dieser Nachweis weg, wenn sich der Partner oder die Partnerin der Kindererziehung widmet.
Wegen der Teuerung werden einige Beträge inflationsbedingt angepasst. Die Rezeptgebühr bleibt zwar bei 7,55 Euro eingefroren, aber der Mindestkostenanteil für Heilbehelfe steigt von 43 auf 46,20 Euro. Bei Sehbehelfen sind es 2026 sogar 138,60 Euro.
Die Beitragsgrundlage für die Selbstversicherung in der Krankenversicherung beträgt ab dem neuen Jahr 7.486,80 Euro (2025: 6.977,40 Euro). Der Monatsbeitrag steigt dadurch auf 572,74 Euro statt bisher 526,79 Euro. Studierende, die begünstigt selbstversichert sind, zahlen ab 2026 dann 78,84 Euro monatlich statt wie bisher 73,48 Euro.