Eine 84-jährige Steirerin leidet an Parkinson, Bluthochdruck, Schmerzen und muss täglich 18 Tabletten einnehmen. Für die Rezeptgebühr muss die Frau aus Trofaiach plötzlich auch noch selbst aufkommen – und das mit nur 57 Euro, die ihr im Monat zum Leben bleiben.
Die Vorgeschichte: Vor ihrem Heimeinzug lebte die ehemalige Hausfrau in ihrer Heimatstadt im "Betreuten Wohnen". Dadurch war die dreifache Mutter als Bezieherin der Mindestsicherung krankenversichert und von der Rezeptgebühr befreit.
Als sich ihr Gesundheitszustand nach mehreren Schlaganfällen und einer Parkinson-Diagnose verschlechterte, war sie 2024 gezwungen ins örtliche SeneCura-Sozialzentrum zu übersiedeln.
Wie ihr Schwiegersohn gegenüber der "Krone" erzählte, sei sie dort auch bestens versorgt. Das Problem ist, dass sie durch den Umzug aus der bisherigen Pflichtversicherung herausgefallen sei.
Wenn man in ein Pflegeheim zieht, verliere man automatisch den Anspruch auf die Mindestsicherung und damit auch die Krankenversicherung, gibt der Schwiegersohn zu bedenken. Somit sah sich die Familie dazu gezwungen, eine Selbstversicherung zu beantragen.
Zwar werden diese Kosten von der Bezirkshauptmannschaft Leoben übernommen, aber laut Gesetz sieht es leider so aus, dass jemand, der "freiwillig versichert" ist, kein Recht auf eine Befreiung von der Rezeptgebühr hat.
Nun muss die 84-Jährige die Kosten für ihre Medikamente selbst tragen. Die Summe beläuft sich auf rund 100 Euro im Monat. Zudem wurde ihr der Selbstbehalt für einen Reha-Aufenthalt in der Höhe von 700 Euro wegen der weggefallenen Befreiung in Rechnung gestellt.
"Wie soll eine alte Frau mit 57 Euro Taschengeld ihre Medikamente bezahlen?", fragt der Schwiegersohn der Steirerin besorgt. Bisher kam die Familie der Pensionistin für die Medikamente auf.
Laut dem Schwiegersohn habe er sich an sämtliche Stellen gewandt. Darunter die Österreichische Gesundheitskasse, die Bezirkshauptmannschaft, das Land Steiermark und auch an die Volksanwaltschaft. Das Ergebnis war jedoch ernüchternd. Niemand habe helfen können.
Auch von Seiten der ÖGK zeigte man sich gegenüber der "Krone" ratlos. Obwohl die Situation "untragbar" sei, habe man "keine Lösung parat". Abhilfe könnte hier lediglich eine Gesetzesänderung schaffen. Laut einer Novelle aus dem Vorjahr dürfen freiwillig versicherte Sozialhilfeempfänger nämlich keine Rezeptgebührenbefreiung erhalten.
Der Schwiegersohn der betroffenen Steirerin gibt zu bedenken, dass es hier nicht nur um seine Schwiegermutter gehe. "Sie ist kein Einzelfall, allein in ihrem Heim gibt es drei Betroffene – und niemand fühlt sich zuständig." Noch schlimmer sei die Situation für Betroffene, die keine Angehörigen mehr hätten.