Ein Gerichtsbeschluss bringt René Benko erneut in Bedrängnis. Der Signa-Gründer muss sich in Italien auf eine Anklage einstellen: Ein Gericht in Trient hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag verpflichtet, Anklage gegen ihn zu erheben.
Die Entscheidung fiel nach einer Verhandlung, die am Donnerstagvormittag stattgefunden hat. Damit ist klar, dass das Verfahren gegen Benko nicht beendet wird.
Besonders bemerkenswert ist der Schritt, weil die italienische Staatsanwaltschaft ursprünglich vorhatte, das Verfahren einzustellen. Das Gericht folgte diesem Plan jedoch nicht und ordnete stattdessen die Anklage an.
Benko-Anwalt Norbert Wess spricht gegenüber "Heute" von einem höchst ungewöhnlichen Vorgang. Das Gericht habe den Einstellungsantrag der Staatsanwaltschaft verworfen und diese – entgegen ihrer eigenen Überzeugung – zur Anklage verpflichtet.
Laut Wess bestätigen auch italienische Kollegen, dass ein solches Vorgehen äußerst selten sei. Kritisch sieht der Anwalt zudem, dass es sich um dasselbe Gericht handle, das zuvor bereits Zwangsmaßnahmen bewilligt hatte – ein Umstand, der aus seiner Sicht kein gutes Bild ergebe und in Österreich so nicht möglich wäre. Zugleich verweist Wess darauf, dass in Italien nun noch ein anderes, unabhängiges Gericht die einzubringende Anklage zu prüfen haben werde.