"Verschwindet’s, sonst erschieße ich die Schafe und dann euch" – mit diesen Worten soll ein Mann aus der Obersteiermark im Mai mehrere Mitglieder der Berg- und Naturwacht bedroht haben. Am Dienstag musste sich der ehemalige Polizist deshalb am Landesgericht Leoben wegen Nötigung und Beleidigung verantworten.
Die Berg- und Naturwächter waren damals auf einem Grundstück unterwegs, das teilweise einer Anwärterin der Organisation gehört, berichtet die "Kleine Zeitung". Sie wollten prüfen, ob die Fläche für ein bestimmtes Projekt geeignet wäre.
Doch zu einer Erklärung kam es laut einem Zeugen gar nicht erst. Der Angeklagte habe sich nicht beruhigen lassen und den Besuchern nicht zugehört. "Er hat mir gar nicht zugehört und ich konnte ihn nicht beruhigen. Wir haben dann einen Rückzug gemacht, da wir Sorge hatten, er setzt seine Drohung um", schilderte ein Zeuge vor Gericht.
Der Mann soll den Berg- und Naturwächtern anschließend bis zum Parkplatz gefolgt sein und dort eines der Mitglieder heftig beschimpft haben. Dabei sei es laut einer Zeugin nie darum gegangen, dass die Schafe des Angeklagten verschwinden sollten. Zudem habe sich bereits bei der Besichtigung gezeigt, dass das Grundstück für das geplante Projekt ungeeignet war.
Der Angeklagte, der sich vor Gericht selbst vertrat, bestritt die Vorwürfe und forderte einen Freispruch. Die Richterin sah das anders und sprach ihn schuldig, wie die "Kleine Zeitung" berichtet. Der ehemalige Polizist, der derzeit Notstandshilfe bezieht, wurde zu zehn Wochen bedingter Freiheitsstrafe bei einer Probezeit von drei Jahren verurteilt.
"Ich vermute, Sie waren damals derart in Rage, dass Sie nicht mehr alles wissen, was Sie gesagt haben. Sie sagen allerdings selbst, dass Sie nicht ausschließen können, dass Beschimpfungen gefallen sind", erklärte die Richterin. Sie hielt es auch nicht für glaubwürdig, dass sich die Zeugen gegen den Mann abgesprochen hätten.
Der Obersteirer will das Urteil nicht akzeptieren. Vor allem den Schuldspruch wegen Nötigung möchte er anfechten und meldete volle Berufung an. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft gab vorerst keine Erklärung ab.