Die Versorgung im Strafvollzug von psychisch erkrankten Menschen ist mangelhaft – darauf weist die Volksanwaltschaft schon lange hin. Doch die Warnungen seien vom Justizministerium ignoriert worden, während die Anzahl jener Gefangenen steige – mehr dazu hier.
Vor diesem Hintergrund legte der Nationale Präventionsmechanismus (NPM) im Jahr 2025 einen Prüfschwerpunkt auf diese Thematik. Volksanwältin Gaby Schwarz und der Leiter der Bundeskommission für den Straf- und Maßnahmenvollzug, Univ.-Prof. Dr. Reinhard Klaushofer, stellen die Ergebnisse und Empfehlungen vor.
Für den Schwerpunktbericht wurden bei 17 Besuchen die Fälle von 59 Betroffenen erhoben, darunter 13 Frauen und 2 Jugendliche (ausgenommen Maßnahmenvollzug). Beispiele, die schockieren:
Ein Minderjähriger wurde von der Justizanstalt Wien-Josefstadt in die Justizanstalt Krems überstellt. In der Josefstadt betreuten ihn Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Krems verfügt über keine derartige Versorgung. Der junge Gefangene hätte nach der Überstellung einem Kinder- und Jugendpsychiater oder zumindest dem Anstaltspsychiater vorgestellt werden müssen. Dieser sah ihn jedoch erst 8 Monate nach seiner Überstellung, nachdem er in einem psychischen Ausnahmezustand war.
In der Justizanstalt Ried traf die Kommission eine Frau an, die seit mehreren Monaten 22 Stunden täglich in einem videoüberwachten Einzelhaftraum auf der Männerabteilung untergebracht war. Sie leidet an paranoider Schizophrenie und an einer Substanzgebrauchsstörung. Sie benötigt viele Behandlungsstunden der Anstaltspsychiaterin, die regulär lediglich alle 14 Tage für einen Tag anwesend ist. Für die Patientin wäre eine stationäre psychiatrische Unterbringung erforderlich.
In der Justizanstalt Graz-Jakomini traf die Kommission auf einen Strafgefangenen, der ein multimorbides psychiatrisches Krankheitsbild aufweist, in einem videoüberwachten Einzelhaftraum an. Inwieweit ihm eine regelmäßige psychologische oder soziotherapeutische Betreuung angeboten wurde, blieb unklar.
Die Kommission dokumentierte auch den Fall jener Gefangenen in der Justizanstalt Schwarzau, der vor Kurzem medial thematisiert wurde: Die Insassin wurde seit Inhaftierung durchgehend in einem Einzelhaftraum angehalten, den sie unter Wasser und in Brand gesetzt hat. Da sie Selbst- und Fremdverletzungstendenzen zeigte, war aus Sicht der Volksanwaltschaft eine adäquate Betreuung dort nicht möglich und eine Langzeitbehandlung in einem Forensisch-therapeutischen Zentrum geboten.
Volksanwältin Gaby Schwarz sagt: "Unser Schwerpunktbericht zeigt, dass die Situation psychisch erkrankter Häftlinge prekär ist. Es sind zu wenige Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie im Strafvollzug tätig. Die Folge ist, dass sich Justizwachepersonal um diese Inhaftierten kümmern muss, das dafür nicht ausgebildet ist und dass Betroffene häufig in Einzelhafträumen weggesperrt werden. Neben den dokumentierten Missständen haben wir zahlreiche Empfehlungen erarbeitet, die zur Verbesserung beitragen können. Ich appelliere einmal mehr an das Justizministerium, unsere Vorschläge umzusetzen."
Und weiter: "Aus Sicht der Volksanwaltschaft sind folgende Maßnahmen entscheidend, um eine adäquate Versorgung von psychisch erkrankten Gefangenen sicherzustellen: Kapazitäten für die psychiatrische Versorgung von Inhaftierten ausweiten. Schulungsangebote für den Umgang mit psychisch kranken Häftlingen ausbauen. Datenaustausch zwischen Fachdiensten ermöglichen. Ergotherapeutische Angebote in allen Justizanstalten etablieren. Psychiatrisch geschultes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal zur Verfügung stellen. Häftlinge mit akuten schweren psychischen Erkrankungen gehören nicht ins Gefängnis, sondern in psychiatrische Betreuung in ein Spital. Umso wichtiger ist es, die Betten in den Spitälern zur akutpsychiatrischen Versorgung auszubauen."
Der Leiter der Bundeskommission, Reinhard Klaushofer, betont: "Die Versorgung psychisch erkrankter Gefangener ist vor allem eine Verpflichtung aus menschenrechtlicher Perspektive. Die dauerhaften Versorgungs- und Betreuungslücken bedingen letzten Endes im Strafvollzug systemisch verankerte Menschenrechtsverletzungen im Umgang mit Personen, die einen spezifischen Betreuungs- und Behandlungsbedarf haben. Besonders die menschenrechtlichen Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention zum Schutz der psychischen und physischen Gesundheit werden durch die bestehenden Verhältnisse verletzt.!