Kleine Portionsverpackungen wie Ketchup-, Mayo- oder Senf-Sackerl sind aus vielen Restaurants nicht mehr wegzudenken. Doch damit soll bald Schluss sein!
Die Europäische Union plant eine neue Verordnung, die Einwegplastik in der Gastronomie deutlich einschränkt.
Mit der sogenannten Verpackungsverordnung (PPWR) will die EU ab 1. Jänner 2030 unnötige Verpackungsabfälle reduzieren. Besonders im Fokus stehen Einwegverpackungen, die nach einmaligem Gebrauch direkt im Müll landen.
Dazu zählen etwa Ketchup- und Mayo-Sachets, kleine Soßenschälchen oder einzeln verpackte Gewürze. Auch Zuckersackerl und Kaffeesahne-Portionen aus Kunststoff fallen darunter. Es gibt aber ein Aber.
Das Verbot gilt ausschließlich für Speisen und Getränke, die im Restaurant selbst konsumiert werden. Wer das Essen mitnimmt – etwa beim Drive-in oder Coffee-to-go – darf weiterhin Einwegportionen erhalten.
Auch Supermarkt-Salate mit extra verpacktem Dressing sowie Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen sind ausgenommen, sofern es aus hygienischen Gründen nötig ist.
Anstelle der Wegwerfverpackungen könnten künftig wiederbefüllbare Spender, kleine Schälchen aus Glas oder essbare Alternativen wie Waffelteller zum Einsatz kommen.
Kaffeesahne könnte im Kännchen serviert werden. Welche Variante sich letztlich durchsetzt, entscheiden die Betriebe selbst.
Mit der neuen Regelung will die EU dem großen Abfallproblem durch schwer recycelbare Einwegverpackungen entgegenwirken.
Gerade im Gastronomiebereich fallen sie in großen Mengen an und werden meist nur wenige Minuten genutzt. Die Verordnung soll helfen, den Verbrauch von Einwegkunststoff und die Menge an Verpackungsmüll zu verringern.