Was sich für viele wie ein Aprilscherz anhören mag, ist leider bittere Realität. Am 1. April steigen in Österreich viele Preise – von Zigaretten bis zum Auto. Grund dafür ist die budgetäre Lage des Landes, denn in der Staatskasse klafft ein 6,4 Milliarden schweres Loch, das gestopft werden muss.
Die Regierung hat die ersten Sparmaßnahmen bereits beschlossen und diese greifen ab dem 1. April. Dazu gehören die Anhebungen verschiedener Steuern und Abgaben, wie etwa auf Wetten oder Zigaretten, aber auch Kürzungen von Förderungen wie bei E-Autos und PV-Anlagen und letztlich auch das Aus der Bildungskarenz.
Damit aber nicht genug, denn auch zahlreiche andere Güter werden mit dem ersten April an die Inflation angepasst. So werden mit Monatsbeginn rund die Hälfe der bestehenden Handytarife und etwa zwei Drittel aller Internettarife teurer.
"Mobilfunk- und Internettarife mit Wertsicherungsklausel werden jährlich im April an die Inflation angepasst und daher in der Regel kontinuierlich teurer", erklärt Jonas Maurer, Experte für Telekommunikation bei "durchblicker". "Deshalb ist ein Wechsel gerade bei älteren Handy- und Internetverträgen besonders sinnvoll. Generell sollten alle Tarife nach der Mindestvertragslaufzeit überprüft werden, da Neukundentarife meist deutlich attraktivere Konditionen bieten."
Dabei lassen sich allein durch den Wechsel je nach Nutzertyp beträchtliche Einsparungen erzielen:
Weiters kann auch beim Festnetzinternet ordentlich eingespart werden. Durchschnittsverbraucher (2-Personen-Haushalt mit 80 MBit/s) können so etwa mit einem Wechsel vom teuersten zum günstigsten Anbieter rund 305 Euro im Jahr sparen. Bei Vielsurfer (Downloadgeschwindigkeit von mind. 150 Mbit/s) steigt der Wert sogar auf 421 Euro.
A1 erhöht die Preise um 2,9 Prozent, basierend auf steigenden Kosten für Netzinfrastruktur, Hardware, Personal und Energie. Diese Erhöhung gilt für alle monatlichen Entgelte, außer bei vertraglich vereinbarten Ausnahmen. Magenta erhöht die Preise um bis zu 2,91 Prozent, abhängig von der vertraglichen Vereinbarung. Drei gibt an, auf eine Preiserhöhung zu verzichten, da die Inflation unter dem festgelegten Schwellenwert liegt. Ein Sonderkündigungsrecht bei der Wertanpassung besteht nicht. "Mittlerweile gibt es auch viele Tarife ohne Wertsicherungsklausel. Diese können auf durchblicker.at gezielt gefiltert und ausgewählt werden", so Maurer.