Im Fall des ehemaligen Finanzministers Karl-Heinz Grasser sorgen neue Vorwürfe für Aufsehen. Offenbar sollte versucht werden, das bereits rechtskräftige Urteil im BUWOG-Prozess mit gefälschten Beweisen zu Fall zu bringen. Im Zentrum stand die damalige Richterin Marion Hohenecker. Entsprechende Unterlagen liegen der APA und dem "Falter" vor.
Wenige Wochen nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) im März 2025 Grassers Verurteilung bestätigt hatte, meldete sich ein ehemaliger IT-Forensiker und Datenanalytiker bei Grassers Anwälten. Er behauptete, gelöschte E-Mails und Postings Hoheneckers wiederherstellen zu können. Diese sollten belegen, dass die Richterin bereits vor Beginn des Prozesses befangen gewesen sei. Die Anwälte hielten die Angaben zunächst offenbar für glaubwürdig. Für die technische Wiederherstellung der Daten stellte der Mann zunächst 4.500 Euro für benötigtes Equipment in Rechnung.
Aus der Hoffnung die Nichtigkeit des Verfahrens geltend zu machen, wurde schlussendlich jedoch ein Strafverfahren gegen den mittlerweile 60-jährigen IT-Forensikers. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen ihn wegen Verleumdung, Fälschung von Beweismitteln und schweren gewerbsmäßigen Betrugs.
Die belastenden E-Mails gegen Hohenecker sollen gefälscht gewesen sein. Der Mann soll sie selbst hergestellt haben. Dafür soll er die öffentlich zugänglichen Bibliothek der Arbeiterkammer in der Wiener Prinz-Eugen-Straße genutzt haben. Am 19. Mai 2026 klickten dort für ihn auch die Handschellen, bis 24. Juni saß der 60-Jährige in Untersuchungshaft. Der Datenanalytiker legte in mehreren Vernehmungen ein weitgehendes Geständnis ab.
Besonders brisant: Dabei erhob der Verdächtige schwere Vorwürfe gegen Grassers Anwalt, Norbert Wess. Dieser habe den 60-Jährigen öfter getroffen und ihm dabei rund 22.500 Euro in bar ausgehändigt. Außerdem schilderte er Treffen in der Kanzlei des ehemaligen FPÖ-Justizministers Dieter Böhmdorfer. Dort soll das Vorgehen gegen Hohenecker besprochen worden sein. Demnach seien auch weitere Grasser-Anwälte dabei gewesen.
Gegenüber der APA berief sich Wess auf seine anwaltliche Verschwiegenheit und äußerte sich nicht inhaltlich. Persönliche Geldübergaben an den mutmaßlichen Fälscher bestreitet er. Auch die anderen Grasser-Anwälte wiesen den behaupteten Gesamtbetrag zurück. Sie hätten den 60-Jährigen als eine Art Privatgutachter angesehen. Ersetzt worden seien lediglich Auslagen, die von dritter Seite eingefordert worden seien.
Der Verdächtige behauptet dagegen, unter Druck gesetzt worden zu sein. Er hätte weitere Beweismittel liefern sollen. Zunächst hätte er drei oder vier falsche E-Mails angefertigt, danach habe Wess ihn mit Geld zum Weitermachen angetrieben. Jeweils 1.500 bis 2.000 Euro hätte er für weitere Fake-E-Mails erhalten.
Auf Basis der Angaben und der vermeintlichen Beweise geriet Hohenecker selbst ins Visier. Ihr wurden Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit vorgeworfen. Zudem brachte Böhmdorfer am 24. Juni 2025 eine Sachverhaltsdarstellung gegen die Richterin ein. Unter anderem wurde behauptet, dass sie das BUWOG-Verfahren gezielt an sich gezogen habe. Demnach hätte Grassers Verurteilung bereits vor Prozessbeginn festgestanden. Dafür hätte sie Bestechungsgeld kassiert.
Neben der Richterin wurden auch ihr Ehemann und zwei Wiener Rechtsanwälte mit Verdächtigungen in Verbindung gebracht. Eine notariell beglaubigte eidesstattliche Erklärung des 60-Jährigen sollte die Vorwürfe zusätzlich stützen. Erst später gab der Mann an, dass ihm der Text von Böhmdorfer vorgelegt worden sei. Das daraufhin gegen die Richterin eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde am 31. Juli 2026 wieder eingestellt. Stattdessen geriet der 60-Jährige schlussendlich selbst ins Visier der Ermittler.
Und Grasser selbst? Der wurde in der Causa um den mutmaßlichen Fälscher bereits als Zeuge befragt. Er gab an, die Angaben des Mannes zunächst für glaubwürdig gehalten zu haben. Die Kosten für dessen Aufwendungen habe er nach eigenen Angaben nicht getragen. Die Anwälte Grassers machten von ihrem gesetzlichen Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Auch Grassers mitverurteilter Trauzeuge, Walter Meischberger, und ein Unternehmer schwiegen eisern. Ganz zeigte sich der zuständige Staatsanwalt damit aber nicht einverstanden. Er behielt sich weitere Ladungen als Zeugen vor.
Für Hohenecker ging am Ende also alles gut aus. Sie ist inzwischen bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) tätig – äußern wollte sie sich nicht. Ihr Anwalt Nikolaus Rast sprach gegenüber der APA von Verleumdung und Rufschädigung ohne Ansatzpunkt. Auch der jetzige Arbeitgeber Hoheneckers stellte sich hinter sie.