Halterin (38) ist vor Gericht

Fall Elmo: "Möchte aufrichtig um Entschuldigung bitten" 

Seit 13 Uhr muss sich die Hundehalterin von "Elmo" vor Gericht verantworten. "Heute" berichtet aus dem Landesgericht in Linz.

Oberösterreich Heute
Fall Elmo: "Möchte aufrichtig um Entschuldigung bitten"
Die Besitzerin von "Elmo" vor Gericht.
"Heute"

Graue Jacke, dunkle Hose, schwarze Sneakers, die dunklen Haare zusammengebunden. Ruhig, in sich gekehrt - so kam die Besitzerin (38) von Elmo am Donnerstag um 12.58 Uhr in Saal 61 des Linzer Landesgerichts vor den Einzelrichter. Die 38-Jährige blickte immer wieder zu Boden, wirkte leicht nervös.

Seine Mandantin sei in stationärer psychiatrischer Behandlung, habe die Einrichtung für den Prozess verlassen und werde dann wieder dahin zurückkehren.

Sie wolle nur eine kurze Stellungnahme vorlesen, dann aber schweigen, so die Verteidigung. Ein A4-Blatt mit ihren Notizen dazu hatte die Frau in Klarsichtfolie gehüllt vor sich liegen. Gleich zu Prozessbeginn bekannte sich die Frau geständig und sagte: "Ich möchte aufrichtig um Entschuldigung bitten".

Vorwurf: "Grob fahrlässige Tötung"

Die Staatsanwaltschaft wirft der Beschuldigten vor, ihre Tiere nicht ausreichend unter Kontrolle zu haben. Darüber hinaus sei sie auch nicht in der Lage gewesen, die Vierbeiner vom Opfer wegzubringen.

Der Vorwurf lautet auf "grob fahrlässige Tötung". Der Frau, für die die Unschuldsvermutung gilt, drohen bis zu drei Jahre Haft. In einer Aussendung kritisierte die Pfotenhilfe Lochen (Bez. Braunau) die anberaumte Prozessdauer von nur einer Stunde: "Da gehen sich erfahrungsgemäß höchstens zwei Zeugen aus, obwohl sich nach dem Vorfall mehrere Personen aus dem Ort öffentlich mit eigenen Wahrnehmungen zu Wort gemeldet hatten."

Wie berichtet sollen "Elmo" und zwei weitere Hunde am 2. Oktober in der kleinen Ortschaft Sebern bei Naarn in OÖ eine Joggerin auf einem Feldweg attackiert haben. Elmo hatte laut ersten Ermittlungen keinen Beißkorb. 

Seither haben die Behörden gegen die mittlerweile 38-Jährige Halterin ermittelt. Es wurden mehrere Gutachten eingeholt. Eine DNA-Untersuchung hatte ergeben, dass Spuren von drei Hunden an der Leiche der Frau gefunden wurden. Der Anwalt der Züchterin betonte immer, dass das nicht heiße, dass auch tatsächlich alle drei Hunde zugebissen haben.

Das sah die Staatsanwaltschaft offenbar anders. Wie "Heute" am Mittwoch erfahren hat, wurde nun Strafantrag gegen die Halterin eingebracht. Der Vorwurf lautet auf "grob fahrlässige Tötung". Der Strafrahmen beträgt bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. "Laut Strafantrag wird davon ausgegangen, dass alle drei Hunde zugebissen haben", sagte die Sprecherin der Behörde, Ulrike Breiteneder, zu "Heute".

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    Die tödliche Attacke im Oktober sorgte für Entsetzen.
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