Überraschende Wendung

Fall Kammerer – Angeklagter einstimmig freigesprochen

Paukenschlag im Mordfall Kammerer: Für den Angeklagten fiel am Freitag ein Urteil. Er wurde freigesprochen – für die Angehörigen bleiben Fragen.
23.10.2026, 14:48
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Nach einer langen Verhandlung am Innsbrucker Landesgericht ist klar: Der Mord an Daniela Kammerer bleibt ungelöst. Am Freitag fiel am Innsbrucker Landesgericht die Entscheidung im Prozess gegen einen 42-jährigen Niederösterreicher. Ihm wurde vorgeworfen, die Studentin vor 21 Jahren in einer Telefonzelle beim Rapoldipark getötet zu haben. Die Geschworenen sprachen ihn einstimmig frei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Verteidigung scheiterte mit Beweisanträgen

Noch vor den Schlussplädoyers hatte der Verteidiger Mathias Kapferer beantragt, weitere Zeugen einzuvernehmen. Sie sollten aus Sicht der Verteidigung Hinweise darauf liefern, dass eine andere Person für den Tod der Studentin verantwortlich sein könnte. Der Richtersenat wies alle drei Anträge ab.

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Richter Andreas Fleckl erklärte, die beantragten Aussagen könnten bei der Klärung der Schuldfrage nicht helfen. Es gehe nicht um ein "erweitertes detektivisches Suchspiel", sondern darum, festzustellen, ob der Angeklagte die Tat begangen habe.

Staatsanwältin sah viele Indizien

In ihrem Schlussplädoyer zeichnete Staatsanwältin Adelheid Steiner ein Bild des Angeklagten anhand früherer Zeugenaussagen. Demnach sei er von manchen als umgänglich, von anderen als egoistisch oder cholerisch beschrieben worden. Auch Aussagen über aggressives Verhalten unter Alkoholeinfluss und seine Kampfsporterfahrung führte sie an.

Besonders die DNA-Spuren waren für die Anklage ein wichtiges Thema. Zwar gebe es alternative Erklärungen dafür, wie die Spuren zum Tatort und zum Opfer gelangt sein könnten. Doch Steiner hielt dagegen: "Meines Erachtens ist es unmöglich, dass so viele Zufälle zusammentreffen."

Sie ging von einer Beziehungstat aus und beantragte einen Schuldspruch sowie eine schuld- und tatangemessene Strafe.

Familie erinnert an Daniela

Die Vertreterin der Familie schloss sich den Ausführungen der Staatsanwältin an und verlas eine Nachricht im Namen der Angehörigen. Der Schmerz halte bis heute an. Daniela sei eine "lebenslustige, offene, hilfsbereite Frau" gewesen.

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"Sie wusste genau, was sie wollte – Karriere, Familie – und durfte es nicht mehr erleben. Ein Teil von uns ist mit ihr gestorben, ein Teil von ihr lebt in uns weiter."

Verteidiger: "Es gab keinen einzigen eindeutigen Beweis"

Mathias Kapferer wies die Argumentation der Staatsanwältin in seinem Schlussplädoyer entschieden zurück. Er kritisierte, dass aus seiner Sicht die fehlenden eindeutigen DNA-Beweise nicht ausreichend berücksichtigt worden seien.

"Ich habe von der öffentlichen Anklägerin immer nur gehört, dass sie glaubt und dass sie glaubt", sagte der Verteidiger. Jede einzelne DNA-Spur sei "harmlos erklärbar": "Bei einer Party greift man sich eben an und blödelt herum."

Auch ein mögliches Motiv sei nicht erkennbar. "Was hätte meinen Mandanten zu dieser Wahnsinnstat bringen sollen", fragte Kapferer. Er appellierte an die Geschworenen: "Sprechen Sie meinen Mandanten frei."

Der Angeklagte schloss sich dem an: "Bitte sprechen Sie mich frei." Kurz darauf zogen sich die Geschworenen zur Beratung zurück.

Angeklagter beteuerte seine Unschuld

Bereits am Montag hatte der 42-Jährige vor Gericht erklärt, mit der Tat nichts zu tun zu haben. "Ich habe überhaupt keinen Grund, sie bestialisch zu erstechen", sagte er. Daniela sei eine gute Studienkollegin gewesen, die er regelmäßig gesehen habe. Eine engere Freundschaft habe es aber nicht gegeben.

Am Freitag folgte der einstimmige Freispruch. Wer Daniela Kammerer getötet hat, ist weiterhin ungeklärt.

red, Akt. 23.10.2026, 14:55, 23.10.2026, 14:48
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