Die Innviertlerin war 26 Jahre bei einem Verkehrsbetrieb beschäftigt. Als sie in den Ruhestand trat, endete ihr Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Um auf Nummer sicher zu gehen, ließ die Betroffene ihre Endabrechnung kontrollieren.
Auf dem Dokument war eine Abfertigung in Höhe von neun Monatsgehältern ausgewiesen. Wegen ihrer langen Betriebszugehörigkeit wären der Frau aber zwölf Gehälter zugestanden.
Die Experten der AK-Bezirksstelle Braunau wiesen das Unternehmen auf den Irrtum hin. Dieses erklärte zwar, dass es zu Beginn des Dienstverhältnisses mehrere kurze Unterbrechungen gegeben hatte. Daher sei keine durchgängige Beschäftigung von mindestens 25 Jahren vorgelegen, so die Argumentation.
Die Firma wollte sich aber laut Kammer nicht auf einen wohl aussichtslosen Rechtsstreit einlassen. Der ehemalige Arbeitgeber akzeptierte die Forderung und berechnete die Abfertigung neu. Die Pensionistin bekam mehr als 15.500 Euro nachbezahlt.
Es lohne sich, eine AK-Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, betont Präsident Andreas Stangl. Ob per Mail, telefonisch oder mit Terminvereinbarung direkt im Bezirk: Man solle "besser einmal zu oft" nachfragen, als auf Ansprüche und Rechte zu verzichten.