Grundsätzlich gilt: Im stationären Handel gibt es kein Recht auf Rückgabe oder Umtausch. Die Abteilung Konsumentenschutz der Arbeiterkammer OÖ rät deshalb, mit dem jeweiligen Geschäft eine entsprechende Möglichkeit zu vereinbaren. Diese sollte am besten mit einer längeren Frist verbunden sein und schriftlich am Kassazettel oder der Rechnung bestätigt sein.
Kunden sollten außerdem stets die Originalverpackung aufheben. Denn oft wird sie von den Unternehmen beim Umtausch verlangt. Unter Umständen also ein fataler Fehler, wenn man die Packung bereits weggeworfen hat.
Wurden die Geschenke im Online-Handel bestellt, können fast alle Artikel zurückgegeben werden. Konsumenten erhalten dann den Kaufpreis. Zu beachten ist, dass die Rückerstattung nach dem Fernabsatzgesetz innerhalb von 14 Tagen erfolgen muss.
Die zwei Wochen gelten ab Erhalt der Ware und der Rücktrittsbelehrung. Die Feiertage bzw. die Wochenenden verlängern die Frist übrigens nicht. Häufig taucht folgendes Problem auf: Weihnachtspräsente werden so frühzeitig bestellt und geliefert, dass die Rücktrittsfrist nach den Feiertagen bereits abgelaufen ist. Einige Internet-Shops bieten daher freiwillig eine längere Dauer zum Umtausch an.
Viele Betroffene übersehen, dass sie auch bei Rückgabe im Online-Handel verpflichtet sind, die originalverpackte Ware an die Firma zu senden. Deshalb sollte die Verpackung nicht entsorgt werden.
Ebenfalls wichtig: Wenn das Produkt kaputt ist, gibt es einen Anspruch auf Behebung. Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung ist das Unternehmen verpflichtet, den Mangel auszumerzen. Entweder erfolgt eine Reparatur oder der Austausch. Kunden müssen jedenfalls dasselbe Produkt erhalten.
Wenn erneut der gleiche Defekt auftaucht, können Konsumenten auf Wandlung bestehen. Das heißt, dass der Kaufgegenstand zurückgegeben wird und der Kunde gleichzeitig das Geld wieder bekommt. Bei beweglichen Dingen beträgt die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung der Gewährleistung zwei Jahre. Innerhalb der ersten zwölf Monate muss das Unternehmen beweisen, dass der Mangel beim Kauf noch nicht vorhanden war.