In einem kleinen Ort in Niederösterreich war die große Massai-Frau aus Kenia im ganzen Dorf bekannt. Die 53-Jährige ist mit einem Einheimischen verheiratet, soll ihm aber hinter den Wänden eines beschaulichen Einfamilienhauses das Leben zur Hölle gemacht haben. Freitag (21.11.) steht die Frau – verteidigt von der Wiener Top-Anwältin Astrid Wagner – nun vor Gericht. Ihr droht in Krems (NÖ) die Einweisung.
Die 53-Jährige soll am 23. Juli 2025 gegen 17.30 Uhr ihrem Mann (58) im Wahn nach dem Leben getrachtet haben. Zuerst beschimpfte sie ihn, forderte angeblich lautstark Bargeld. Um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen, schlug sie ihm mit einem Gegenstand auf den Kopf. Der 58-Jährige erlitt eine blutende Platzwunde. Weil das Opfer angab, kein Geld zu haben, forderte die Kenianerin seine Bankomatkarte samt Pin-Code.
Die Situation eskalierte, die Frau schnappte sich ein 40 Zentimeter langes Küchenmesser , richtete es mit der Spitze gegen ihren Ehemann. "Ich stech’ dich ab, ich lass dich verbluten", soll sie gedroht haben. In Rage versuchte sie angeblich mehrmals auf Gesicht, Hals und Brust ihres Ehemanns einzustechen, zwang ihn, den Code herauszugeben.
Das Opfer erlitt sechs blutige Verletzungen, darunter eine lange Wunde an der rechten Wange, Schnitte im Halsbereich und im Brustbereich. Laut Gutachter hätte ein tieferer Einstich im Halsbereich lebensgefährliche Folgen haben können. Die Tobende ließ das verletzte Opfer dann einfach im Haus liegen, hob an einem Bankomaten insgesamt 780 Euro ab. Danach kam sie aber wieder zurück, schlug aus Wut ein Fenster ein.
Das schwer verletzte Opfer hatte sich da schon im Heizraum des Hauses eingesperrt und über einen Freund die Polizei verständigt. Die Beamten nahmen die 53-Jährige fest, sie befindet sich seit dem Vorfall in einem psychiatrischen Krankenhaus. Die Betroffene bestreitet die Vorwürfe.
Die Staatsanwaltschaft Krems (NÖ) fordert nun am Freitag (21.11.) die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Die Frau soll am Tattag wegen einer schweren psychischen Erkrankung nicht zurechnungsfähig gewesen sein. Die 53-Jährige hat bereits zwei einschlägige Vorstrafen und war zuletzt im April 2025 wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung zu sechs Wochen bedingt verurteilt worden. Mordversuch, Raub und schwere Nötigung lauten die Vorwürfe, für die die Frau aber wegen ihrer Krankheit nicht verantwortlich gemacht werden kann. Die Unschuldsvermutung gilt.