Perfekt geschminkt, die Haare gestylt, mit prallem Dekolleté und im (unschuldig) weißen Leinenanzug erschien Sanaz M. (46) am Mittwoch zur Fortsetzung ihres Prozesses am Wiener Landesgericht. Jahrelang soll sich Studienabbrecherin mit ihrer Schwester als Beauty-Ärztin ausgegeben und ohne nötige Zulassungen Hyaluron- und Botox-Behandlungen durchgeführt haben.
Beim Prozessauftakt im Juli war es vor allem um ihre Beauty-Behandlungen gegangen – es gibt fast 100 Geschädigte. Viele Opfer wurden verletzt, eine Frau verlor nach einer Spritze beinahe ihre Nase, ist für ihr Leben entstellt. Damals hatte sich die 46-jährige Deutsch-Iranerin hinsichtlich der Kurpfuscherei und Körperverletzungen teilweise schuldig bekannt und eingeräumt, sich als Ärztin ausgegeben zu haben – "Heute" berichtete.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihr allerdings wesentlich mehr vor. Die umfangreiche Anklage reicht von Untreue und schwerem gewerbsmäßigem Betrug über Kurpfuscherei und Körperverletzungen bis zu schwerer Körperverletzung, dem Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und betrügerischer Krida – es gilt die Unschuldsvermutung.
Am Mittwoch stand jedoch nicht die Kurpfuscherei im Vordergrund, sondern Körperverletzung und Untreue. Als erste Zeugin trat eine 64-jährige Wienerin – vertreten von Top-Anwalt Christian Werner – vor den Schöffensenat. Sie berichtete von einem Vorfall am 29. November 2023 in einem Haus in der Singerstraße in der Wiener City. Dort hatte ihre Mutter (sie befand sich damals in einem Pflegewohnheim) eine Wohnung.
Die Wienerin war mit ihren beiden Hunden dort, um aufzuräumen und Kleidung für die Mutter herzurichten. Am Abend ging sie mit den Vierbeinern in den Innenhof. "Plötzlich wurde ein Fenster aufgerissen, eine Frau hat mich beschimpft – 'Du Schl**pe, du H**e!'. Das war wirklich auf unterstem Niveau", schilderte sie vor Gericht.
Als sie anschließend wieder zur Wohnung ihrer Mutter wollte, sei im zweiten Stock eine Frau gestanden und habe ihr ein Handy entgegengehalten. Kurz darauf habe sich eine weitere Wohnungstür geöffnet.
"Die Angeklagte ist auf einmal auf mich los und hat mir mit der Faust ganz fest auf die Stirn geschlagen", sagte die 64-Jährige. Weil sie zu diesem Zeitpunkt beide Hunde in den Armen gehalten habe, habe sie sich nicht schützen können.
Durch den Schlag habe sie das Gleichgewicht verloren und sei mit der Hüfte gegen die Wand geprallt. "So etwas habe ich noch nie erlebt." Laut Anklage erlitt die Frau eine Schädelprellung, eine Gehirnerschütterung und eine Prellung der rechten Hüfte.
Damit sei der Angriff aber noch nicht vorbei gewesen. Die Schwester der Angeklagten soll der Wienerin anschließend mit einem Handy ins Gesicht geschlagen haben. Ihre Lippe sei danach blau und stark angeschwollen gewesen. "Die beiden waren so aggressiv, ich hab' Angst gehabt", erzählte die Zeugin. "Ich hab mich dann irgendwie rauf in die Wohnung geschleppt und die Polizei gerufen."
Die Verletzungen seien laut Anklage durch Fotos und einen Spitalsbefund dokumentiert. Sanaz M. und ihre Schwester bestritten bereits im Ermittlungsverfahren, die Frau geschlagen zu haben. Die 64-Jährige schloss sich dem Verfahren mit 2.000 Euro als Privatbeteiligte an. Die Verteidigung erkannte die Forderung nicht an.
Danach verlagerte sich der Prozess von der Körperverletzung zu den umfangreichen Geldvorwürfen. Ein 40-jähriger Iraner schilderte, wie er gemeinsam mit einem Geschäftspartner 2017 eine IT-Firma gegründet hatte. Die Angeklagte und ihr damaliger Ehemann sollten sich um die Geschäfte in Österreich kümmern.
Ende 2019 habe Sanaz M. ihm mitgeteilt, dass ihr Ex-Mann illegale Geschäfte mit dem Firmenkonto tätige und ein neues Konto benötigt werde. Weil ein solches nicht eröffnet werden konnte, habe sie vorgeschlagen, das vorhandene Firmengeld vorübergehend auf ein anderes Firmenkonto zu überweisen, für das sie zeichnungsberechtigt gewesen sei.
Dabei ging es um mehr als 130.000 Euro. Im Jänner 2020 wurde Sanaz M. schließlich Geschäftsführerin. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, 130.513,96 Euro an Firmengeldern für eigene und unternehmensfremde Zwecke verwendet zu haben.
"Sie hat gesagt, sie kennt sich aus. Sie weiß, was zu zahlen ist, sie kümmert sich darum", sagte der 40-Jährige. Die Angeklagte sollte unter anderem Steuern, Abgaben und Gründungskosten bezahlen. Sie habe ihm zwar eine Excel-Liste mit angeblichen Zahlungen geschickt, Rechnungen und Belege hätten jedoch gefehlt. "Wir haben dann gemerkt, dass die Zahlungen nicht in Ordnung sind und haben Rechnungen verlangt."
Auch sein Gehalt von 4.400 Euro habe er auf das betreffende Konto überweisen lassen. Zudem sollte die Angeklagte für die Firma ein Büro mieten. Später habe er festgestellt, dass es sich bei der angegebenen Adresse um jene ihres Beauty-Unternehmens gehandelt habe. "Ich habe ihr vertraut", sagte der Zeuge.
Die Anklage zeichnet ein ähnliches Bild: Demnach wurden von dem Geld unter anderem Restaurantrechnungen, Einkäufe und Ausgaben des täglichen Bedarfs bezahlt. Ein großer Teil des verbliebenen Guthabens sei später auf das Konto eines Rechtsvertreters transferiert worden. Von dort seien unter anderem Rechtsanwaltskosten, Mieten und Dolmetschkosten beglichen worden.
Doch der IT-Unternehmer erhebt noch einen weiteren Vorwurf. 2021 habe er für die Beauty-Klinik der Angeklagten eine Homepage erstellt und weitere IT-Dienstleistungen erbracht. Kostenpunkt laut Zeuge: rund 46.500 Euro. Bezahlt worden sei die Rechnung nie. "Sie hat mich immer wieder vertröstet", sagte der 40-Jährige. Schließlich zog er vor Gericht.
Auch dieser Komplex ist Teil der Strafanklage. Die Staatsanwaltschaft geht derzeit von einem Schaden von 46.572 Euro aus und wirft Sanaz M. vor, den IT-Unternehmer durch die Vorgabe, eine zahlungsfähige und zahlungswillige Kundin zu sein, zur Erstellung der Homepage und weiterer Social-Media-Leistungen veranlasst zu haben. Fortsetzung folgt.