Im Jahr 2024 erhielt die 32-jährige Sarah Miesch schlechte Nachrichten vom Unispital Basel. Es seien Krebszellen in ihrem Gebärmutterhals gefunden worden. Im September musste sie deshalb einen Teil davon entfernen.
Die Operation verlief ohne Zwischenfall. Doch zwei Monate später erhält sie einen Anruf, der sie verstört. Dem Spital sei ein Fehler unterlaufen. Ihr Gebärmutterhals ist frei von Krebszellen. Die Proben seien vertauscht worden. Die Entfernung sei unnötig gewesen.
"Ich war mega nervös vor der Operation. Meinem Körper wird ja etwas weggenommen", erinnert sich Miesch gegenüber der SRF-Sendung "Kassensturz". "Dadurch, dass mir ein Teil herausgeschnitten worden ist, habe ich eine Verkürzung des Gebärmutterhalses. Das erhöht bei einer Schwangerschaft die Gefahr einer Frühgeburt. Das beschäftigt mich sehr", erzählt die Betroffene.
Alexandar Tzankov, Laborleiter des Unispitals Basel, räumt ein, dass es zur folgenschweren Verwechslung kam, als die Gewebeproben umgefüllt wurden: "Für wenige Sekunden gehen Probe und Identifikationsnummer auseinander. Dort kann etwas passieren, wenn man mehrere Proben bearbeitet, wenn man unkonzentriert arbeitet." In den letzten zehn Jahren sei aber bei jährlich hunderttausenden von analysierten Proben kein solcher Fall passiert.
Laut einem Patientenanwalt hat Miesch Anrecht auf einen Schadenersatz. Das Unispital Basel wollte dies jedoch erst umgehen: Wie Helvetia, der Haftpflichtversicherer des Spitals, gegenüber der Patientin schrieb, sei man bereit, "in Anbetracht der erlittenen Umstände einen Betrag von pauschal 1.000 Franken ohne Präjudiz zu unterbreiten."
Erst als sich der Kassensturz einmischte, zeigt sich das Spital respektive Helvetia plötzlich großzügiger. 4.000 Franken (rund 4.279 Euro) soll Miesch erhalten und die Kosten für eine allfällige spätere Frühgeburt seien gedeckt.