In Vorarlberg kommen Kündigungen oder gar Entlassungen von Lehrkräften eher selten vor. Laut Gesetz ist die Entlassung einer Lehrperson gar nur möglich, wenn es einen schwerwiegenden Grund gibt.
Dieser dürfte wohl auch im Fall eines Lehrers an einer Vorarlberger Berufsschule vorhanden sein. Ihm wird ein "eindeutiges Fehlverhalten gegenüber Schülern" vorgeworfen. Zu den genauen Details hält sich die Bildungsdirektion allerdings zurück.
Gegenüber dem "ORF Vorarlberg" verweist die Bildungsdirektionssprecherin Elisabeth Mettauer auf ein laufendes Verfahren. Demnach habe man bei der Staatsanwaltschaft Anzeige gegen den Pädagogen erstattet.
Zum Sachverhalt möchte man nur sagen, dass die Bildungsdirektion die Causa geprüft habe und ein eindeutiges Fehlverhalten bei dem Lehrer festgestellt habe. Mettauer zufolge habe an einer Entlassung kein Weg vorbeigeführt.