Kurioser Rechtsstreit in Vorarlberg! Vor drei Jahren war ein offenbar Betrunkener in einem Elektrorollstuhl der Marke "Comet" mit einer maximalen Geschwindigkeit von 15 km/h unterwegs. Dabei zog der Mann auch die Aufmerksamkeit der Behörden auf sich - einen Alkoholtest verweigerte er. Die Folge: Eine Strafe wegen Trunkenheit am Steuer.
Die wollte der Vorarlberger aber nicht auf sich sitzen lassen und zog bis vors Höchstgericht. Wie der ORF berichtet, musste sich damit der Verwaltungsgerichtshof mit der Frage beschäftigen, ob der Elektrorollstuhl ein Fahrzeug im Sinne der Straßenverkehrsordnung ist.
Das Urteil dürfte dem Rollstuhlfahrer wohl nicht gefallen. Das Gericht entschied nämlich, dass die Strafe der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch der Richtigkeit entspricht. Somit musste der Vorarlberger 1.600 Euro bezahlen.
Der beschäftigt nun auch die Landespolitik. Seitens Vorarlbergs verlangt man eine Stellungnahme des Bundes, in der klargestellt wird, welche Geräte als Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung gelten.
Normalerweise seien Rollstühle hier ausgenommen, der "Comet" sei jedoch schneller gewesen, als ein herkömmlicher Rollstuhl. Hier wünscht sich die Landesregierung nun, dass bundesweit festgelegt werde, mit welchen Elektrorollstühlen und Seniorenmobilen man unterwegs sein dürfe.