Kein "Happy Birthday" am Landesgericht Linz am Montag: Der Angeklagte feierte ausgerechnet im Gerichtssaal seinen 42. Geburtstag. Nur: Es ging um schlimme Vorwürfe. Der Angeklagte soll gemeinsam mit Kollegen die Firmenkreditkarte in Bordellen zum Glühen gebracht haben.
Die ganze Geschichte war dem Angeklagten sichtlich peinlich. Dann auch noch ausgerechnet am Geburtstag vor Gericht erscheinen zu müssen, machte es nicht besser. So sah es auch der Richter: Sinngemäß meinte er, man werde die Geschichte rasch über die Bühne bringen: "Am Geburtstag hat man, glaube ich, Besseres zu tun."
Laut Anklage soll er mit der Firmenkarte seines damaligen Arbeitgebers mehr als 10.000 Euro für Bordellbesuche ausgegeben haben. Aufgefallen war das Ganze, als nach einem verlängerten Wochenende Anfang November die Kreditkartenabrechnung ungewöhnlich hoch ausfiel.
Der Angeklagte machte daraus kein Geheimnis und zeigte sich völlig geständig: "Ich wollte dem Unternehmen keinen Schaden zufügen, es war eine b'soffene Gschicht", erklärte er sich – und entschuldigte sich im Saal erneut beim ehemaligen Arbeitgeber, "der immer hinter mir gestanden ist".
Zumindest finanziell ist der Schaden mittlerweile übrigens komplett beglichen – am Freitag zahlte der 42-Jährige noch einmal knapp über 2.000 Euro, auch davor hatte er schon Teile ersetzt. Seit dem "Fauxpas" ist der Mann laut eigener Aussage arbeitslos, das Dienstverhältnis mit dem Arbeitgeber endete direkt, nachdem der Laufhaus-Exzess aufgeflogen war.
Auf Nachfrage der Staatsanwältin, wie es überhaupt zu der Situation im Puff kommen konnte, verwies der 42-Jährige, für den die Unschuldsvermutung gilt, auf mehrere Schicksalsschläge. Er habe "eine schwere Zeit" gehabt. Auch der Richter räumte ein: "2025 war wohl nicht ihr Jahr." Nach nur zehn Minuten war der ganze Fall schon wieder ausdiskutiert.
Eine Diversion war allerdings von Anfang an vom Tisch: Der Angeklagte hatte erst vor Kurzem schon einmal eine bekommen – damit war für den Richter klar, dass es diesmal nicht noch einmal ohne Schuldspruch ausgehen kann. Der Tenor: Milde Strafe ja, aber der Spielraum ist begrenzt. Nicht jeder bekommt vor Gericht was geschenkt – der 42-Jährige schlussendlich aber doch: drei Monate bedingte Haft.
Einwände gegen das Urteil gab es zwar weder vom Angeklagten noch von der Staatsanwaltschaft, es gibt aber noch drei Tage Bedenkzeit. Der Spruch ist damit noch nicht rechtskräftig. Der Richter hielt fest, dass Geständnis und Schadensgutmachung klar zu seinen Gunsten wirken – und dass die Verurteilung nicht im Leumundszeugnis aufscheinen wird, sollte sich der 42-Jährige wieder für einen Job bewerben.