Irene B. aus Lustenau staunte nicht schlecht, als im Oktober 2025 ein Schreiben des Finanzamts ins Haus flatterte: Ihr 2023 verstorbener Vater sollte plötzlich eine Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2024 abgeben.
"Jene für das Jahr 2022 hatte der Papa selbst erledigt. Bei der für 2023 hat uns Hubert Lötsch vom Pensionistenverband geholfen. Es war alles korrekt ausgefüllt und abgeschickt", erklärt Irene B. gegenüber der "Kronen Zeitung".
Auch die neuerliche Forderung wurde dem Pensionistenverband vorgelegt. Dessen Antwort: "Wir haben ihr gesagt, dass Verstorbene nicht einkommenssteuerpflichtig sind. Sie soll das Schreiben daher als erledigt ansehen", erklärt Lötsch der Tageszeitung. Seit beim Finanzamt vermehrt auf EDV gesetzt werde, würden sich solche Fälle laut Lötsch häufen.
Die Familie hielt das Ganze für ein Missverständnis und warf das Schreiben ins Altpapier. Doch das Finanzamt ließ nicht locker – es folgte ein weiteres Schreiben mit Strafandrohung: 150 Euro, sollte der Verstorbene seiner "Pflicht" nicht bis zum Fristende nachkommen. Die Rechnung wurde ernst:
Nur wenige Tage später buchte das Finanzamt tatsächlich 150 Euro vom Pensionskonto des Verstorbenen ab. Irene B. griff daraufhin sofort zum Hörer. "Ich habe daraufhin beim Finanzamt angerufen. Nach einer gefühlten Stunde in der Warteschleife hatte ich dann eine Dame erreicht, die mich fragte, ob mein Vater Pension aus der Schweiz bezieht", sagt B. zur "Krone".
Ihre Antwort, dass Tote in der Regel keine Pension mehr beziehen, half wenig. Denn: "Die Dame hat mir gesagt, dass sie leider nichts machen könne, weil ihr System das so vorsieht. Ich habe daraufhin gefragt, ob ich künftig keine Steuern mehr zahlen muss, wenn mein System vorsieht, dass ich das nicht möchte."
Erst ein Anruf von Hubert Lötsch beim Steuerombudsmann Alfred Faller brachte laut der Tageszeitung die Wende. Einige Tage später die erlösende Nachricht: Die 150 Euro wurden gutgeschrieben, das Konto des Verstorbenen wieder ausgeglichen. Und: Witwe und Tochter dürfen sich über eine kleine Steuergutschrift aus dem Jahr 2023 freuen.