Als Michael K. (Name geändert) den Brief erhielt, glaubte er zuerst an einen Irrtum: Ein offizieller Bescheid vom österreichischen Finanzamt – zugestellt an seine Ex-Frau in der Slowakei, aber: abgestempelt in Malta. "Ich hab dreimal geschaut, ob das ernst gemeint ist", erzählt der Wiener gegenüber "Heute". "Österreichische Behördenpost – über eine bekannte Steueroase? Da kann doch was nicht stimmen."
Im Kuvert: ein Ergänzungsersuchen zur Familienbeihilfe für seine Tochter. Der Brief wurde laut Stempel am 8. Mai versendet, kam aber erst am 26. Mai an – ganze 18 Tage später. "Das allein wär schon absurd genug – aber die Frist zur Nachreichung war da fast schon abgelaufen."
Für Michael K. ist das mehr als nur ein kurioser Einzelfall. Er fragt sich: "Was passiert, wenn jemand auf so einen Brief nicht rechtzeitig reagieren kann? Wenn’s um Fristen geht, kann das ernst werden – und dann heißt’s womöglich: Pech gehabt?"
Wütend macht ihn vor allem, dass der Brief nicht aus Österreich verschickt wurde. "Warum eine Insel mitten im Mittelmeer? Hat man uns das billigste Versandpaket geschnürt – und dafür die Verantwortung gleich mit verschickt?"
Michael K. ist überzeugt: "So ein amtlicher Brief muss sicher und pünktlich ankommen – alles andere ist ein Schlag ins Gesicht für jeden, der seinen Pflichten nachkommt."
Tatsächlich dürfte der Versand über einen externen Dienstleister abgewickelt worden sein – mit Malta als internationalem Knotenpunkt. Ob das gängige Praxis ist oder ein einmaliger Fall, ist unklar. Für Michael K. jedenfalls steht fest: "Wenn es um Geld vom Staat geht, ist er verdammt schnell. Aber wenn man selbst was braucht, dann fliegt der Brief offenbar erst mal ans Meer."
Sein Facebook-Post zu dem Fall ging viral. Viele teilen seine Wut – und stellen sich dieselbe Frage: Seit wann lässt der Staat hoheitliche Post über Steuerinseln verschicken? Und: Wer haftet, wenn Fristen dadurch nicht eingehalten werden können – das Ministerium oder der Zustelldienst?
Das Finanzministerium bestätigt auf "Heute"-Anfrage, dass ein Teil der amtlichen Post über externe Partner abgewickelt wird – allerdings nur in bestimmten Fällen. Die Postdienstleistungen würden zentral von der Bundesbeschaffungsagentur (BBG) organisiert, heißt es. Der Großteil der Schreiben werde über die österreichische und die deutsche Post versendet.
Nur ein geringer Teil, etwa bei bestimmten Zieldestinationen, laufe über andere Partner – darunter offenbar auch Anbieter mit Sitz in Malta. Grundsätzlich sei laut Ministerium durch vertragliche Regelungen sichergestellt, dass Zustellungen fristgerecht erfolgen. Sollte ein Schreiben dennoch knapp an der Frist eintreffen, bestehe die Möglichkeit, bei der zuständigen Stelle eine Fristverlängerung zu beantragen.
Für Michael K. ist das blanker Hohn: "Jahrelang gegen Privatisierung wettern und dann Post über Malta verschicken? Da bleibt einem die Ironie im Hals stecken."
Er erwartet sich klare Antworten – und eine Änderung im System: "Ich will nicht, dass andere Familien dasselbe durchmachen müssen. Das ist kein Luxusproblem, das ist ein Grundproblem."