Die Pleitewelle rollt weiter, wieder müssen unzählige Menschen um Jobs und Geld bangen. Die Schober Holzbau GmbH mit Sitz in Friedburg (Bezirk Braunau) hat am Landesgericht Ried ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beantragt. Das Unternehmen, spezialisiert auf nachhaltige Holzhäuser, weist laut Antrag Verbindlichkeiten in Höhe von rund zwei Millionen Euro aus.
Betroffen sind 28 Dienstnehmer und 63 Gläubiger. Das Unternehmen, das 2008 gegründet wurde, bietet im Sanierungsverfahren eine Quote von 20Prozent – zahlbar binnen 24 Monaten. Das bedeutet, die Gläubiger können innerhalb der kommenden zwei Jahre nur mit der Rückzahlung eines Fünftels der Schulden rechnen.
Eine Fortführung des Betriebs ist laut Antrag nicht geplant. Ziel sei vielmehr eine geordnete Liquidation. Derzeit wird der Betrieb noch aufrechterhalten, um laufende Aufträge fertigzustellen und mögliche Schadenersatzforderungen zu vermeiden.
"Der Betrieb ist derzeit operativ tätig und auch positiv zu führen. Das wirtschaftliche Umfeld hat jedoch den Eigentümer zur Liquidation bewogen", so Petra Wögerbauer vom Gläubigerschutzverband KSV1870.
Derzeit seien keine privaten Häuslbauer unter den Gläubigern, so Wögerbauer im Gespräch mit "Heute". Ob die Insolvenz langfristig auf solche Projekte Auswirkungen hat, könne man aber noch nicht sagen.
Laut AKV EUROPA ist die Insolvenz eine direkte Folge der massiven Einbrüche in der Bauwirtschaft: "Rückläufige Nachfrage, steigende Material- und Lohnkosten sowie die allgemeine Rezession führten zu erheblichen Umsatzeinbußen", heißt es in der Analyse des Gläubigerschutzverbands.
Laut aktuellen Branchenmeldungen sind die Auftragsrückgänge im Wohnbau und im Einfamilienhaus-Segment besonders stark – eine direkte Folge von gestiegenen Zinsen, hohen Grundstückspreisen und anhaltender Unsicherheit bei Förderungen. Zudem drücken Kredite, die viele Betriebe in der Corona-Zeit aufgenommen haben, weiter auf die Liquidität.
Forderungsanmeldungen sind über den KSV1870 oder den AKV EUROPA möglich. Beide Verbände vertreten die Interessen der Gläubiger und stehen für Rückfragen zur Verfügung. Der angebotene Sanierungsplan entspricht dem gesetzlichen Mindesterfordernis – ob dieser angenommen wird, entscheidet sich in den kommenden Wochen.