Vier Monate lang mit dem Kreuzfahrtschiff um die Welt, dafür griff ein Ehepaar aus Dortmund tief in die Tasche. Mehr als 68.000 Euro kostete die Reise mit der AIDAdiva, das berichtet die Bild. Besonders gefreut hatten sich die beiden 71-Jährigen auf den FKK-Bereich. Doch ausgerechnet dort folgte die Enttäuschung: Nach einem Umbau war dieser deutlich kleiner als erwartet. Das Paar klagte - und bekommt nun einen Teil des Reisepreises zurück.
Sabine Hartmann und Michael Balke starteten im November 2025 ihre viermonatige Weltreise. Gebucht hatten sie bereits im Februar 2024. Damals zeigten die Deckpläne im Internet noch einen anderen FKK-Bereich.
Nach einer späteren Modernisierung des Schiffs war dieser allerdings verlegt und deutlich verkleinert worden. Laut den Angaben des Paares gab es nur noch wenige eng nebeneinanderstehende Liegen, keinen Whirlpool und keine Dusche. Auch Schatten und Sichtschutz hätten teilweise gefehlt.
Zusätzlich sollen ein Sonnendeck gesperrt und die Auswahl in den kostenlosen Buffetrestaurants kleiner gewesen sein. Bei der Buchung sei das Paar über diese Änderungen nicht informiert worden.
Die beiden zogen deshalb vor Gericht und verlangten ursprünglich 15.000 Euro zurück. Das Landgericht Rostock gab ihnen nun teilweise recht: "Die Kläger seien bei ihrer Buchung zu der Annahme berechtigt gewesen, dass der FKK-Bereich so gelegen und bemessen ist, wie sie es den Deckplänen im Internet entnommen hatten", so die Bild.
Das Paar habe sich darauf verlassen dürfen, dass die Ausstattung im Wesentlichen jener entspricht, die zum Zeitpunkt der Buchung im Internet zu sehen war. Über Beeinträchtigungen hätte der Veranstalter vor der Reise informieren müssen.
Die geforderten 15.000 Euro hielt das Gericht allerdings für deutlich zu hoch. "Der FKK-Bereich stelle nur eines von zahllosen Unterhaltungsangeboten einer Kreuzfahrt dar, seien es Angebote auf dem Schiff selbst oder in Form von Landausflügen", heißt es in der Begründung.
Angemessen seien fünf Prozent Preisminderung. Bei einem Reisepreis von mehr als 68.000 Euro entspricht das mindestens 3.400 Euro.
Die weiteren beanstandeten Mängel rechtfertigen laut Gericht keine höhere Minderung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Reederei prüft die Entscheidung und behält sich rechtliche Schritte vor.