Für zahlreiche Ukrainer in Niederösterreich könnte es finanziell eng werden. Weil Pensionen aus ihrem Heimatland bei der Berechnung der Grundversorgung nicht berücksichtigt worden sein sollen, stehen nun hohe Rückforderungen im Raum. Insgesamt geht es laut "Krone" um mindestens 445.000 Euro. Wie viele Menschen tatsächlich betroffen sind, wird derzeit noch geprüft.
Während ukrainische Organisationen auf individuelle Lösungen drängen, stellt Niederösterreichs FPÖ-Landeshauptfrau-Stellvertreter Udo Landbauer klar: Einen allgemeinen Nachlass soll es nicht geben.
Im Mittelpunkt des Streits stehen Pensionszahlungen aus der Ukraine. Diese müssen bei der Berechnung der Grundversorgung berücksichtigt werden. Werden solche Einkünfte nicht angegeben, kann es zu Überzahlungen kommen, die später zurückgefordert werden.
Landbauer will bei den Rückforderungen keine Zugeständnisse machen. "Unser Steuergeld muss primär für unsere Leute ausgegeben werden. Daher kein Zuckerl für Ukrainer", erklärt der FPÖ-Politiker gegenüber der "Kronen Zeitung".
Gerade angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage sei es aus seiner Sicht nicht hinnehmbar, wenn Einkommen verschwiegen und dadurch staatliche Leistungen bezogen würden, auf die kein Anspruch besteht.
Einen Freibetrag für ukrainische Pensionen, wie er in Wien vorgesehen ist, schließt Landbauer für Niederösterreich aus.
Der Verband ukrainischer Organisationen hält dagegen. Zwar bestreitet die Interessenvertretung mittlerweile nicht mehr, dass Pensionen aus dem Ausland bei der Grundversorgung angerechnet werden müssen, heißt es im Bericht der Tageszeitung.
Auch das Innenministerium verweist auf einen entsprechenden verbindlichen Beschluss der Bund-Länder-Koordination. Der Verband fordert allerdings, bei Rückzahlungen die persönliche Situation der Betroffenen zu berücksichtigen.
Entscheidend sei unter anderem, ob Einkünfte absichtlich nicht gemeldet wurden oder ob andere Gründe für die fehlenden Angaben verantwortlich waren.
Tatsächlich gibt es bei Rückforderungen einen rechtlichen Spielraum. Wenn eine Rückzahlung eine besondere soziale Härte darstellen oder die wirtschaftliche Existenz gefährden würde, kann die Forderung ganz oder teilweise erlassen werden, berichtet die "Krone".
Genau diese Möglichkeit wollen die ukrainischen Organisationen stärker genutzt sehen. Statt pauschaler Entscheidungen sollen die Behörden prüfen, welche finanziellen Mittel den einzelnen Betroffenen zur Verfügung stehen und ob eine Rückzahlung zumutbar ist.
Wo ein Erlass nicht infrage kommt, spricht sich der Verband zumindest für leistbare Ratenzahlungen aus.
Als Beispiel verweist die Interessenvertretung auf die Steiermark. Dort werden vor entsprechenden Rückforderungen die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen untersucht.
Zugleich will der Verband laut "Krone" künftig selbst verstärkt über die geltenden Regeln informieren. Ein Merkblatt zur Meldepflicht von Pensionseinkünften aus dem Ausland befindet sich bereits in Vorbereitung. Damit sollen weitere Fälle nicht gemeldeter Zahlungen verhindert werden.
In Niederösterreich beziehen derzeit rund 5.100 Ukrainer Leistungen aus der Grundversorgung.
Wie viele davon wegen nicht gemeldeter Pensionseinkünfte tatsächlich Geld zurückzahlen müssen, steht noch nicht fest. Die möglichen Fälle und die umstrittene Summe von mindestens 445.000 Euro werden aktuell überprüft, heißt es in dem Bericht.
Für die Betroffenen bleibt damit vorerst offen, ob und in welcher Höhe Rückzahlungen auf sie zukommen. Politisch zeichnet sich dagegen bereits eine klare Linie ab: Landbauer will an der Anrechnung ukrainischer Pensionen ohne allgemeinen Freibetrag festhalten.