Das Völkerrecht und geschickte Schritte der Wiener Staatsanwaltschaft gegen eine Verjährung machen es möglich, dass am Wiener Landesgericht derzeit weltpolitisch Wichtiges verhandelt wird.
Zwei syrischen Ex-Offizieren, dem Geheimdienst-General Khalid Muhsen al-Halabi (63) und dem Ex-Kripo-Chef der ostsyrischen Stadt Raqqa, Mussab A. (52), wird der Prozess gemacht – nicht wegen der von NGOs penibel dokumentierten Kriegsverbrechen im Zuge des Bürgeraufstands gegen das Assad-Regime zwischen 2011 und 2013, sondern wegen schwerer Körperverletzung, Folter und geschlechtlicher Nötigung, wir berichteten.
Al-Halabi behauptete in seiner Einvernahme am Montag, er habe sich gegen die gewaltsame Niederschlagung der Proteste gestellt. Der von Star-Anwalt Philipp Wolm verteidigte Zweitangeklagte – der Ex-Kripo-Chef soll "Todesengel von Raqqa" getauft worden sein – zog es vor, zu schweigen.
Im Zuge seines Asylverfahrens in Österreich gab er jedoch an, Misshandlungen und Folter an Gefangenen zwar gesehen, aber gestoppt und auch gemeldet zu haben. "Ich habe Inhaftierte mit verbundenen Augen gesehen und beobachtet, wie Gefangene mit hinter dem Sessel gefesselten Händen geschlagen wurden", meinte er. Diese Erlebnisse hätten ihn "psychisch belastet".
Beide Ex-Assad-Beamte – sie lebten mutmaßlich unter dem Schutz des israelischen Geheimdienstes Mossad seit 2015 als Asylwerber nahezu unbehelligt in Österreich – bekannten sich am ersten Verhandlungstag für "nicht schuldig" und bestritten jegliche Beteiligung an oder Verantwortung für systematische Gewalt. Die Unschuldsvermutung gilt.