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"Unschuldig": Folter-General will nur Arabisch sprechen

Elektroschocks, Schläge, sexuelle Gewalt: Zwei Ex-Funktionäre des Assad-Regimes stehen in Wien vor Gericht. Sie suchten in Österreich um Asyl an.
Christian Tomsits
01.06.2026, 19:57
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Unter großem Medienandrang begann am Montag der Mega-Prozess gegen den früheren syrischen Geheimdienst-General Khalid Muhsen al-Halabi (63) und den ehemaligen Kripochef von Raqqa, Mussab Abou Rokbh (52). Beide Angeklagte lebten nach ihrer Flucht aus Syrien jahrelang unbehelligt in Österreich, nachdem sie sich vom Assad-Regime losgesagt hatten.

Al-Halabi, ein kleiner Mann mit rundem Rücken und dicker Brille, wurde von einigen Opfern als "Todesengel von Raqqa" bezeichnet. Ihm und dem Polizei-Offizier werden schwere Folterungen vorgeworfen. Laut Anklage sollen beide Männer Misshandlungen mit Elektroschocks, Tritten gegen die Genitalien und dem berüchtigten Folterinstrument "Fliegender Teppich" – einer qualvollen Klappvorrichtung zur Überdehnung des Körpers– angeordnet oder zumindest geduldet haben.

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Bis zu seiner Verhaftung nach dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 lebte der Ex-General übrigens als Asylwerber und Sozialleistungsempfänger in Wien. Der Polizeichef – er wurde in Syrien sogar einmal zum Polizist des Jahres gewählt – arbeitete hingegen zeitweise sogar als Metalltechniker bei einem Betrieb in Oberösterreich. Dennoch bestanden beide Angeklagten vor Gericht darauf, dass jedes Wort für sie ins Arabische übersetzt wird. "Sprechen Sie nach elf Jahren in Österreich nicht einmal genug Deutsch, um die Generalien durchzugehen?", zeigte sich der Richter erstaunt – wir berichteten.

Tatiana Urdaneta-Wittek von CEHRI (Centre for the Enforcement of Human Rights International), die 18 Opfer vertritt, zitierte Hannah Arendt und sprach von der "Banalität des Bösen". Ausgerechnet am Jahrestag der Hinrichtung des NS-Verbrechers Adolf Eichmann begann der wochenlange Prozess. Wegen schwerer Körperverletzung, Folter und geschlechtlicher Nötigung drohen den Angeklagten bei einer Verurteilung frühstens am 30. Juni "nur" bis zu 10 Jahren Haft – auch weil ihnen keine Todesfälle angelastet werden.

Laut Staatsanwalt sei die Ausgangslage für die Ex-Militärs "sehr günstig", denn mehrere Straftatbestände, für höhere Strafen anfielen, erst nach den angeklagten Taten zwischen 2011 und 2013 ins österreichische Strafrecht aufgenommen wurden.

In Wien wird verhandelt, da der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag aufgrund der Vetos von China und Russland formal nicht zuständig ist. Die Ex-Militärs bestritten jegliche Schuld. "Das Verfahren beschäftigt sich mit dem dunkelsten Kapitel der syrischen Geschichte", so der Verteidiger vom General, Timo Gerersdorfer. "Doch die zwei Personen sitzen hier nicht als Vertreter für ein ganzes Regime. Wir haben aber keine Sippenhaftung", erklärte Kollege Philipp Wolm, der den Ex-Kripochef verteidigt. Die Unschuldsvermutung gilt.

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