Afghane droht Einweisung

Fondue-Wirt erstochen: Bodybuilder nun vor Gericht

Ein 27-jähriger Flüchtling soll in Wien seinen Ex-Chef, Gönner und Vermieter getötet haben. Ab Montag steht der Verdächtige nun vor Gericht.
Thomas Peterthalner
10.06.2025, 05:00
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Mit Freude betrieb Hans S. (70) jahrzehntelang ein beliebtes Fondue-Lokal in der Wiener City. Im Ruhestand wollte sich der Schweizer in sein Heimatdorf bei Bern zurückziehen. Doch die Pension in der Idylle am Thunersee blieb für den beliebten Fondue-Wirt ein Traum. Zur Rückkehr in die Schweiz kam es nicht mehr, dem Gastronomen wurde seine Hilfsbereitschaft zum tödlichen Verhängnis.

27-Jähriger ging auf Gönner los

Hans S. hatte sich selbstlos um einen Afghanen (27) gekümmert, dem Flüchtling geholfen in Wien Fuß zu fassen. Was er wahrscheinlich nicht wusste: Der Flüchtling leidet laut Gutachten an einer schweren psychischen Erkrankung. Im Herbst 2024 soll Sabawun S. mit einem Messer auf seinen Gönner losgegangen sein, ihm mehrmals in Hals und Kopf gestochen haben.

"Im Auftrag des Teufels"

Der Hobby-Bodybuilder hatte mehrere Jahre bei dem Wirt in dessen Wohnung gelebt. Als Hans S. ihn jedoch aufforderte auszuziehen, weil der Afghane weder eine Ausbildung absolvieren noch arbeiten wollte, soll die Situation eskaliert sein. Laut Ermittlungen kaufte der 27-Jährige zwischen Ende Oktober und Anfang November 2024 ein Messer, attackierte damit den Wirt. Bei der Einvernahme erklärte der Beschuldigte, er habe im Auftrag "des Teufels" gehandelt. Das Opfer habe er im Wahn für einen Dämonen gehalten.

Star-Anwältin Astrid Wagner vertritt den 27-Jährigen.
Denise Auer

"Gefährlich und nicht zurechnungsfähig"

Der renommierte Psychiater Peter Hofmann untersuchte den Verdächtigen, demnach leidet der 27-Jährige "unter einer besonders schweren Form der paranoiden Schizophrenie" und "an Größenwahn“, er gilt als "gefährlich" und "nicht zurechnungsfähig". Ab Montag steht er nun vor Gericht. Dem Betroffenen droht die Einweisung in ein forensisch-therapeutschisches Zentrum. Die Unschuldsvermutung gilt. "Er kann keine Strafe bekommen", so Star-Verteidigerin Astrid Wagner über ihren Mandanten, der aus einer psychisch vorbelasteten Familie stammen soll.

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