Bedingte Haftstrafe

Frau (89) abgemagert, gestorben – Kinder vor Gericht

Eine 89-Jährige lebte bis zu ihrem Tod unter kaum vorstellbaren Bedingungen. Am Mittwoch mussten sich ihre Kinder dafür vor Gericht verantworten.
Lea Strauch
29.07.2026, 12:07
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Wie berichtet, soll der 55-Jährige die Pflege seiner bettlägerigen Mutter übernommen, ihre hygienische Versorgung aber grob vernachlässigt haben. Die Pensionistin lag laut Anklage in ihren eigenen Exkrementen. Ihre Tochter soll von den Zuständen gewusst, aber nicht ausreichend eingegriffen haben.

Die 89-Jährige lebte in einem "vermüllten und teils stark verschimmelten" Haus. Als sie starb, war sie völlig entkräftet und dehydriert, litt an entzündlich-eitrigen Gewebeveränderungen und wog nur noch 44 Kilo. Dieser Zustand soll zu ihrem Tod beigetragen haben.

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Pflegesituation "katastrophal"

Im Gerichtssaal herrschte Distanz: Zwischen Sohn und Tochter blieben zwei Plätze frei. Beide wirkten nervös und zeitweise etwas verwirrt. Es fehle "an Kommunikation zwischen den Geschwistern", erklärte der Verteidiger der 72-Jährigen.

Als Staatsanwältin und Richter den Zustand der Mutter beschreiben wollten, rangen beide hörbar um Worte. Schließlich einigte man sich auf "dramatisch katastrophal" – wirklich ausreichend erschien aber selbst diese Formulierung niemandem. Tatsächlich sei die Situation noch schlimmer gewesen.

Der Sohn bekannte sich schuldig. Sein Verteidiger beschrieb ihn als "massiv überfordert". Er sei kein Mensch, der seiner Mutter bewusst Leid zufügen wollte, sondern einer, "der es gut wollte, aber nicht gut konnte". Die Tochter bestritt wiederum, ihre Mutter regelmäßig besucht oder gepflegt zu haben.

Seit diese bettlägerig gewesen sei, habe sie die 89-Jährige nur zweimal gesehen. Ihre ersten anderslautenden Angaben bei der Polizei erklärte die 72-Jährige mit Nervosität und Überforderung bei der Einvernahme.

20 Monate bedingte Haft

Kurz vor Mittag stand die Entscheidung dann fest: Der 55-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt und nahm das Urteil an – es ist bereits rechtskräftig. Seine Schwester wurde freigesprochen. Die Entscheidung in ihrem Fall ist noch nicht rechtskräftig.

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