Kompliziertes Testament

Frau erbt halbes Haus, darf aber nicht darin wohnen

Eine Kärntnerin erbt die Hälfte eines Hauses. Doch die Partnerin ihres verstorbenen Vaters darf darin wohnen. Dazu kommt ein offener Kredit.
16.10.2026, 14:27
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Ein halbes Haus geerbt, aber nichts davon: Für eine Kärntnerin wurde das Testament ihres verstorbenen Vaters laut "Kleine Zeitung" zur unangenehmen Überraschung. Zwar gehört ihr mittlerweile die Hälfte eines Einfamilienhauses, doch selbst nutzen kann sie die Immobilie nicht. Auch ein Verkauf ist derzeit keine Lösung. Besonders bitter: Auf dem Haus lastet noch ein Kredit von 33.000 Euro, für den sie mit ihrem Eigentumsanteil haftet.

Vater hinterlässt kompliziertes Testament

Der Vater der Frau war vor Kurzem verstorben. Gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin, mit der er eine eingetragene Partnerschaft führte, besaß er ein Einfamilienhaus in Kärnten. Beide hielten jeweils die Hälfte der Immobilie.

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Nach seinem Tod sollte sein Besitz entsprechend seinem letzten Willen aufgeteilt werden. Doch die Regelung sorgt nun für Schwierigkeiten. "Der verstorbene Vater hat so ein Ergebnis sicher nicht gewollt", erklärt Rechtsanwältin Kathrin Hartl aus Völkermarkt, die die Tochter vertritt, gegenüber der "Kleinen Zeitung".

Der Verstorbene hatte sein Testament selbst verfasst und darin festgelegt, wer welchen Teil seines Vermögens erhalten sollte.

"Der Vater hinterließ ein eigenhändiges Testament, mit dem er seine Partnerin zur Alleinerbin machte und seiner Tochter seinen ideellen Hälftemiteigentumsanteil an der Liegenschaft im Wege des Vermächtnisses zuwandte", schildert Hartl der Tageszeitung.

Damit ging der Hälfteanteil des Vaters am Haus an seine Tochter. Die andere Hälfte gehört weiterhin seiner Partnerin.

Partnerin darf Haus lebenslang nutzen

Das Problem liegt allerdings in einer weiteren Bestimmung. Die Lebensgefährtin des Verstorbenen verfügt über ein sogenanntes Fruchtgenussrecht.

Dieses räumt ihr ein besonderes Nutzungsrecht an der Haushälfte der Tochter ein. Die Kärntnerin ist damit zwar Miteigentümerin, kann ihren Anteil aber nicht selbst bewohnen oder anderweitig nutzen, solange das Recht besteht.

Hinzu kommt, dass das Verhältnis zwischen der Tochter und der Partnerin ihres verstorbenen Vaters laut Anwältin angespannt ist. Ursprünglich hätte eine finanzielle Lösung die Situation entschärfen sollen:

"Angedacht war, dass die Partnerin meine Mandantin finanziell abfindet und so Alleineigentümerin der Liegenschaft wird. Aber dazu ist sie finanziell nicht im Stande", heißt es im Bericht der Tageszeitung.

Die geplante Auszahlung kam deshalb nicht zustande. Stattdessen wurde die Haushälfte auf die Tochter übertragen.

33.000 Euro Kredit noch offen

Neben den komplizierten Eigentumsverhältnissen gibt es eine weitere Belastung: Auf der Immobilie liegt noch ein offener Kredit in Höhe von 33.000 Euro. Die Partnerin des Verstorbenen muss die Kreditraten bezahlen. Dafür darf sie das Haus lebenslang kostenlos nutzen.

Für die Tochter bedeutet das allerdings nicht, dass sie von jedem finanziellen Risiko befreit ist. Denn ihr Anteil an der Immobilie haftet weiterhin für die Rückzahlung des Kredits. Auch der Zustand des Hauses bereitet der Anwältin Sorgen. Schließlich ist ihre Mandantin darauf angewiesen, dass die Partnerin die Immobilie ausreichend instand hält.

"Für meine Mandantin ist dieses Testament sehr unbefriedigend, zumal sie jetzt mit der Partnerin ihres verstorbenen Vaters, mit welcher sie sich nicht versteht, Hälfteeigentümerin eines Einfamilienhauses ist und dieses, solange die Partnerin lebt, nicht nutzen kann. Andererseits haftet sie mit dem Liegenschaftsanteil aber für die Rückführung des offenen Kredites. Zudem muss sie darauf vertrauen, dass die Partnerin das Haus entsprechend instand hält, weil sie ansonsten nach dem Tod nur mehr eine Ruine hat", erklärt die Anwältin der "Kleinen Zeitung".

Anwältin kritisiert fehlende Beratung

Aus Sicht von Kathrin Hartl hätte sich die schwierige Situation womöglich vermeiden lassen. Der Vater hatte seinen letzten Willen eigenhändig niedergeschrieben, ohne die Folgen der einzelnen Bestimmungen ausreichend zu berücksichtigen.

"Hätte der Vater das Testament mit einem Rechtsanwalt errichtet und sich rechtzeitig beraten lassen, wäre sicherlich eine andere Regelung gefunden worden", sagt Hartl gegenüber der Tageszeitung.

Für die betroffene Kärntnerin bleibt vorerst eine Erbschaft, die ihr zwar einen Anteil an einer Immobilie eingebracht hat, aber weder eine unmittelbare Nutzung noch eine finanzielle Auszahlung ermöglicht. Das Risiko rund um den offenen Kredit trägt sie mit.

wil, 16.10.2026, 14:27
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