Ist das überhaupt legal?

Parkplatz-Ärger am See! Familie soll 120 Euro zahlen

Parkplatz-Ärger am Klopeiner See in Kärnten: Nach einem Familienausflug erhielt ein Lenker aus Völkermarkt eine Zahlungsaufforderung über 120 Euro.
18.10.2026, 10:43
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Ein Fußballspiel des Sohnes, ein gemütliches Mittagessen mit der Familie – und plötzlich flattert eine Zahlungsaufforderung über 120 Euro ins Haus! Genau das ist einem Autofahrer aus Völkermarkt in Kärnten passiert. Nach einem Ausflug an den Klopeiner See soll er für die Nutzung eines privaten Parkplatzes tief in die Tasche greifen. Doch muss er wirklich bezahlen?

Der Vorfall ereignete sich am 13. September während des Südkärntner Triathlons. Weil zahlreiche Straßen gesperrt waren, musste die Familie mehrfach Umleitungen folgen, bevor sie schließlich einen Parkplatz hinter einem Tennisplatz erreichte.

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"Nur eine Wiese mit Absperrband"

"Wir sind dann schon drei Mal umgeleitet worden, bis wir schließlich beim großen Parkplatz waren", schildert die betroffene Person gegenüber der "Kleinen Zeitung". Auf dem Gelände hätten bereits rund 150 bis 200 weitere Fahrzeuge gestanden. Dass es sich um einen kostenpflichtigen Privatparkplatz handelte, sei für den Lenker nicht erkennbar gewesen. "Ich habe keine Tafel gesehen – nur eine Wiese mit Absperrband."

Auch andere Besucher und Sportler hätten nach Angaben des Betroffenen nichts von den Parkbedingungen gewusst. Bei späteren Recherchen wurde zwar eine Hinweistafel gefunden. Ob diese bereits am Tag des Ausflugs ausreichend sichtbar war, konnte jedoch nicht zweifelsfrei geklärt werden.

Plötzlich 120 Euro gefordert

Einige Zeit nach dem Ausflug erhielt der Autofahrer Post von der Firma Avantpark Parking Solutions Österreich GmbH. Die Forderung: 120 Euro.

Der Kärntner zeigt sich verärgert. "Auch wenn ich 20 Euro hätte zahlen müssen, wäre mir das egal gewesen", erklärt er. Er habe jedoch nicht gewusst, dass für das Abstellen seines Autos Gebühren anfallen würden. Inzwischen hat er die Angelegenheit seiner Rechtsschutzversicherung übergeben.

Ist die Forderung überhaupt erlaubt?

Entscheidend ist ein wichtiger Unterschied: Bei den 120 Euro handelt es sich nicht um eine behördliche Verwaltungsstrafe, sondern um eine private Zahlungsforderung. Rechtsanwalt Bernhard Fink, Präsident der Rechtsanwaltskammer für Kärnten, erklärt, dass auch ohne Unterschrift ein Parkvertrag zustande kommen kann.

"Das ist ein Vertrag, der durch tatsächliche Ausübung des Parkens zustande kommt – nicht schriftlich, aber wenn ich mein Auto hinstelle, gehe ich diesen ein." Allerdings müssen die entsprechenden Bedingungen auch wirksam vereinbart worden sein. Ob das im konkreten Fall zutrifft, ist offen.

Diese Gebühren werden verlangt

Laut den vorliegenden Unterlagen setzt sich die Forderung unter anderem aus 22 Euro für die Halterabfrage, 17,92 Euro Bearbeitungsgebühr und einem erhöhten Nutzungsentgelt zusammen. Gerade die zusätzlichen Bearbeitungskosten können rechtlich problematisch sein.

Nach den Informationen der Arbeiterkammer dürfen pauschale Verwaltungs- und Überwachungskosten bei Besitzstörungsforderungen nicht einfach beliebig verrechnet werden. Auch bei einem erhöhten Nutzungsentgelt kommt es darauf an, ob dieses wirksam vereinbart wurde.

Neues Gesetz schützt nicht automatisch

Seit 1. Jänner 2026 gelten in Österreich neue Kostenregeln für bestimmte Besitzstörungsverfahren im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen. Wird eine entsprechende Klage nicht bestritten, können die Verfahrenskosten laut Arbeiterkammer bei rund 200 Euro liegen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass private Parkplatzforderungen generell auf diesen Betrag begrenzt wären. Entscheidend ist, ob ein Betreiber eine vertraglich vereinbarte Zahlung verlangt oder Ansprüche wegen einer Besitzstörung geltend macht.

Das raten die Experten

Die betroffene Parkplatzfirma erklärte auf Anfrage der "Kleinen", dass für eine individuelle Überprüfung das Kennzeichen und das Datum des Vorfalls notwendig seien. Ob die konkrete 120-Euro-Forderung gerechtfertigt ist, bleibt damit ungeklärt. Rechtsexperte Fink empfiehlt Betroffenen, die Bedingungen prüfen zu lassen und sich gegebenenfalls an den Konsumentenschutz zu wenden.

Auch die Arbeiterkammer rät, hohe private Parkplatzforderungen nicht ungeprüft zu bezahlen, sondern rechtlichen Rat einzuholen. Für die betroffene Familie ist der Ausflug an den Klopeiner See jedenfalls mit einem unerwarteten Nachspiel verbunden. Ob die verlangten 120 Euro tatsächlich bezahlt werden müssen, ist noch offen.

red, 18.10.2026, 10:43