Erst wird sie bei einer mutigen Rettungsaktion selbst verletzt, dann soll sie auch noch dafür bezahlen. Die 57-jährige Krankenschwester Tsvetalina Ivanova aus Halle in Deutschland ist fassungslos.
Nachdem sie ihre Nachbarin vor einem brutalen Angriff bewahrt hatte, flatterte ihr eine Rechnung über zehn Euro ins Haus. Der Betrag wurde ihr von der Krankenkasse als Eigenanteil für den Rettungswagen verrechnet.
Der Vorfall ereignete sich am 19. März in einem Wohnhaus in Halle in Sachsen-Anhalt. Am Nachmittag hörte die gebürtige Bulgarin plötzlich Lärm im Stiegenhaus. Als sie nachsehen wollte, wurde sie Zeugin eines brutalen Angriffs.
"Als ich die Tür öffnete, sah ich, wie meine Nachbarin Zeynep von ihrem Ex-Mann gewürgt wurde. Ihre Augen waren verdreht, er schlug sie außerdem immer wieder mit dem Kopf gegen die Wand", erzählt Tsvetalina Ivanova gegenüber der BILD.
Ivanova griff sofort ein, obwohl sie sich damit selbst in Gefahr brachte. "Ich musste helfen. Ich stürzte mich auf den Mann. Wenn er mich schlug, konnte die Frau wenigstens kurz atmen. Der wollte sie töten", sagt sie gegenüber der deutschen Boulevardzeitung.
Der 51-jährige Angreifer schlug auch auf die Krankenschwester ein. Schließlich gelang es den beiden Frauen, sich in Sicherheit zu bringen.
Der Mann soll außerdem Feuer gelegt haben. Er wurde von der Polizei gefasst und muss sich derzeit am Landgericht Halle wegen schwerer Körperverletzung und Brandstiftung verantworten.
Ivanova erlitt bei dem Angriff ebenfalls Verletzungen. Im Gerichtsverfahren tritt sie allerdings als Zeugin auf. Die Folgen des Vorfalls belasten sie bis heute.
"Ich war danach zwei Monate mit Depressionen krankgeschrieben und habe noch heute Angst, ins eigene Treppenhaus zu gehen", erzählt die 57-Jährige der BILD.
Zusätzlich zu den körperlichen und psychischen Folgen sorgt nun eine Rechnung für Ärger. "Zehn Euro Eigenanteil musste ich für den Krankenwagen bezahlen", kritisiert Ivanova gegenüber der Boulevardzeitung.
Dass die Krankenkasse diesen Betrag verlangt, ist rechtlich allerdings zulässig. Weil die Frau nach dem Angriff mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht wurde, fällt der übliche Selbstbehalt an.
AOK-Sprecherin Anna-Kristina Mahler erklärt gegenüber der BILD die Regelung: "Wird der Rettungswagen gerufen und fährt die Patientin mit, werden automatisch 10 Euro Eigenanteil berechnet. Das ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen der Fall"
Eine Ausnahme für Menschen, die bei einer Rettungsaktion verletzt werden, ist dabei nicht vorgesehen.
Für Ivanova ist die Rechnung schwer nachvollziehbar. Dennoch bereut sie ihren Einsatz nicht. "Ich würde es noch einmal tun. Ich muss einfach helfen", betont die Krankenschwester in der BILD.
Während der Prozess gegen den mutmaßlichen Angreifer weiterläuft, steht für die 57-Jährige fest, dass sie auch beim nächsten Mal nicht wegschauen würde.