Wende in Hammer-Prozess

Freund der Toten wehrt sich gegen Großglockner-Urteil

Nach dem Urteil um den Tod von Kerstin G. am Großglockner legt der Verteidiger des verurteilten Alpinisten nun Berufung ein.
Newsdesk Heute
24.02.2026, 09:04
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Fünf Monate bedingte Haft und 9.600 Euro Geldstrafe, so lautete am Donnerstagabend das Urteil im aufsehenerregenden Glockner-Prozess am Landesgericht Innsbruck. Doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.

Der Salzburger Thomas G. (37) wurde wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Richter Norbert Hofer fand dabei klare Worte: "Wenn Sie anders agiert hätten, gehe ich stark davon aus, dass Ihre Partnerin überlebt hätte." Nach mehr als 13 Stunden Beweisaufnahme und insgesamt rund 15 Stunden Verhandlung verkündete der Richter um 22.34 Uhr den Schuldspruch. Eine Stunde lang begründete er minutiös seine Entscheidung.

Anwalt meldet volle Berufung an

Verteidiger Kurt Jelinek bat unmittelbar danach um Bedenkzeit. Diese dreitägige Frist endete am Montag um 23.59 Uhr. Nun steht fest: Die Verteidigung meldete Berufung an - und zwar in vollem Umfang, das berichtet die "Krone" am Dienstag. Wie Jelinek bestätigte, richtet sich das Rechtsmittel gegen die Nichtigkeit, gegen den Ausspruch der Strafe und auch gegen die Schuldfrage. Damit schöpft der 37-Jährige alle rechtlichen Möglichkeiten aus.

Causa geht nun ans OLG

Zuständig ist jetzt das Oberlandesgericht Innsbruck. Die Staatsanwaltschaft wollte sich vorerst nicht äußern, eine Stellungnahme wird erwartet.

Der Fall hatte international für enormes Aufsehen gesorgt. Kerstin G. (33) war im Jänner 2025 am Großglockner erfroren. Das Drama bewegte nicht nur Österreich, sondern sorgte weltweit für Schlagzeilen - von den USA bis nach Indien berichteten große Medien über das Urteil. Noch ist es nicht rechtskräftig.

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